Doch eher ungewöhnlich, Google reagiert auf die Bedenken
gegen die rechtliche Zulässigkeit seines Google Street
View Features und will vorerst keine Aufnahmen mehr in
Schleswig-Holstein machen. Zum einen wurde in den
letzten Tagen das Erfordernis einer Genehmigung nach dem
Straßen- und Wegerecht diskutiert (Siehe
Straßen- und Wegerecht und Google Street View).
Zum anderen haben Datenschützer ihre Bedenken noch
einmal nachdrücklich formuliert, so z.B. der Leiter des
schleswig-holsteinischen Unabhängigen Landeszentrums für
den Datenschutz, Thilo Weichert. Nach dessen
Einschätzung ist zwar die Veröffentlichung von
anonymisierten Bildern von Passanten zulässig, das
Hauptproblem sieht er in der Veröffentlichung
personenbezogener Daten von Grundeigentümern, Bewohnern
oder sonstigen Nutzern der erfassten Orte. Dem Argument,
vor Ort könne die Grundstücke doch auch jeder von frei
zugänglichen öffentlichen Stellen aus sehen,
widerspricht er. Die Kenntnisnahmemöglichkeit durch
Millionen von Internetnutzern stelle einen erheblich
intensiveren Eingriff dar.
So ganz will mich das noch nicht überzeugen. Jedes
Urlaubsfoto könnte so zum Datenschutzproblem werden, das
ins Internet gestellt wird und bei dem der genaue Ort,
an dem es entstanden ist, angegeben wird. In Zeiten von
Geotagging durchaus eine realistische Vorstellung.
Offen ist auch, warum Google nur in Schleswig-Holstein
mit den Aufnahmen stoppen will. Die Rechtslage dort ist
ja nicht anders als im ganzen Bundesgebiet (zumindest
bzgl. des Datenschutzes).