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4.10.2008 Google Street View - Verstoß gegen das BDSG?
Doch eher ungewöhnlich, Google reagiert auf die Bedenken gegen die rechtliche Zulässigkeit seines Google Street View Features und will vorerst keine Aufnahmen mehr in Schleswig-Holstein machen. Zum einen wurde in den letzten Tagen das Erfordernis einer Genehmigung nach dem Straßen- und Wegerecht diskutiert (Siehe Straßen- und Wegerecht und Google Street View). Zum anderen haben Datenschützer ihre Bedenken noch einmal nachdrücklich formuliert, so z.B. der Leiter des schleswig-holsteinischen Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz, Thilo Weichert. Nach dessen Einschätzung  ist zwar die Veröffentlichung von anonymisierten Bildern von Passanten zulässig, das Hauptproblem sieht er in der Veröffentlichung personenbezogener Daten von Grundeigentümern, Bewohnern oder sonstigen Nutzern der erfassten Orte. Dem Argument, vor Ort könne die Grundstücke doch auch jeder von frei zugänglichen öffentlichen Stellen aus sehen, widerspricht er. Die Kenntnisnahmemöglichkeit durch Millionen von Internetnutzern stelle einen erheblich intensiveren Eingriff dar.
 
So ganz will mich das noch nicht überzeugen. Jedes Urlaubsfoto könnte so zum Datenschutzproblem werden, das ins Internet gestellt wird und bei dem der genaue Ort, an dem es entstanden ist, angegeben wird. In Zeiten von Geotagging durchaus eine realistische Vorstellung.
 
Offen ist auch, warum Google nur in Schleswig-Holstein mit den Aufnahmen stoppen will. Die Rechtslage dort ist ja nicht anders als im ganzen Bundesgebiet (zumindest bzgl. des Datenschutzes).


   

Google
 
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