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1.10.2008 Straßen- und Wegerecht und Google Street View

Die Gemeinde Molfsee bei Kiel eröffnet ein neues rechtliches Schlachtfeld rund um Google Street View. Seit einigen Wochen sind die Autos von Google bekanntlich durch Deutschland unterwegs und noch dieses Jahr soll das Feature mit den Straßenansichten gestartet werden. In der juristischen Diskussion stand vor allem eine mögliche Verletzung des Rechts am eigenen Bild im Vordergrund (siehe "Rechtliche Probleme von Street View"). Google versucht dem zu begegnen, indem Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden und auch ansonsten schnell auf Beschwerden Betroffenen reagiert werden soll. Besagte Gemeinde sieht nun einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Nach ihrer Rechtsauffassung braucht Google eine Sondernutzungserlaubnis für die kommerziellen Aufnahmen.

Das Straßen- und Wegegesetz von Schleswig-Holstein enthält folgende Regelungen:

§ 20 - Gemeingebrauch:
(1) Der Gebrauch der öffentlichen Straßen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften zum Verkehr gestattet
(Gemeingebrauch). Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt wird.
...
§ 21 - Sondernutzung:
(1) Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis ...
 

So auf den ersten Blick könnte man wirklich auf den Gedanken verfallen, eine Erlaubnis sei erforderlich. § 59 UrhG dürfte nur die urheberrechtliche Zulässigkeit des Fotografierens enthalten, ohne dass sich hieraus eine Wertung für das Straßen- und Wegerecht ableiten lässt.

Google macht die Aufnahmen ja durch eine Kamera auf dem Autodach. Wenn der Wagen sich "normal" durch den Straßenverkehr bewegt, fällt es mir schwer, hier diesen Vorgang künstlich zu zerlegen in einen Gemeingebrauch (Fahren) und eine Sondernutzung (Laufende Kamera). Nach der Argumentation der Gemeinde bräuchte man für Fotos mit gewerblichen Hintergrund aus einem Bus oder Auto immer eine Erlaubnis. Das erscheint mir fragwürdig.


   

Google
 
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