Am
27.03.2005
hat Links und
Law über den wohl
bislang
ausführlichsten
Versuch berichtet,
in
Nutzungsbedingungen
das Setzen von Links
zur eigenen Webseite
zu regeln. Selbst intern.de
war dies eine
Nachricht wert.
Eigentlich
sollte heute passend
zum 1. April eine
nette, frei
erfundene Meldung
erscheinen, doch die
Wirklichkeit
schreibt einfach die
besten Geschichten.
Der Betreiber
besagter Seite hat
mittlerweile auf die
Berichterstattung
reagiert und seine
Nutzungsbedingungen
leicht
überarbeitet.
Herausgekommen ist
dabei unter anderem
das erste mir
bekannte Verbot der
bloßen Nennung
einer URL
(Gewerblichen
Webseitenbetreibern
ist es danach
untersagt, die
Webseite zu
verlinken und/oder
mit einer URL zu
benennen)! Die
Webseite, deren URL
nicht mehr genannt
werden darf,
beschreitet damit
einmal mehr
ungewöhnliche Wege
und die nächste
Veränderung der
Nutzungsbedingungen
wird mit Spannung
erwartet. Eine
ausdrückliche
Ausnahmeregelung
für Links von
Suchmaschinen sollte
z.B. noch unbedingt
aufgenommen werden.
Nach dem derzeitigen
Wortlaut wären
solche verboten...
Wen
die
Nutzungsbedingungen
interessieren, ich
halte mich
natürlich an sie
und gebe hier keine
URL an, der gehe
doch bitte zu
Google, gebe "Stafford"
ein, drücke Return,
warte bis das
Ergebnis der
Suchanfrage
erscheint, nehme den
ersten Link der
Suchergebnisse von
oben, beachte die
Werbeanzeigen und
den Kartenhinweis
nicht und klicke
sich bis zu den
Nutzungsbedingungen
durch. Etwas
kompliziert, aber
erlaubt!!! Zumindest
bis zur nächsten
Änderung der
Nutzungsbedingungen
....