Google wird bis Ende
September die
Speicherdauer von
IP-Adressen bei
Suchanfragen von
18 auf 9 Monate
reduzieren. Danach soll
eine Anonymisierung der
Daten erfolgen, deren
Umfang jedoch noch nicht
ganz klar ist. Von einer
Änderung einiger Bits
der IP-Adressen ist die
Rede (siehe den
Official Google Blog).
Mit diesem Schritt
versucht Google den
Bedenken der EU Artikel
29 Arbeitsgruppe
Rechnung zu tragen.
Seitdem diese im April
ihr Papier über den
Datenschutz bei
Suchmaschinen
veröffentlicht hat, hat
Google bereits am
3.7.2008 einen Link zur
Privacy Policy
aufgenommen und vor
einigen Tagen eine
Stellungnahme an die
Gruppe übermittelt.
Nicht besonders
überraschend, sieht das
Unternehmen die
Rechtslage anders als
die Datenschützer. So
beharrt Google z.B.
darauf, dass IP-Adressen
nicht in jedem Fall als
personenbezogene Daten
aufzufassen sind. Auch
die Anwendbarkeit des
Datenschutzrechts der
EU-Staaten sieht Google
wesentlich restriktiver,
insbesondere soll nicht
allein das Speichern
eines Cookies auf einem
Rechner zur
Anwendbarkeit des
Datenschutzrechts am
Standort des Computers
führen können. In dem
Schreiben verteidigt
Google ferner
die Speicherpraxis der
IP-Adresse und führt die
Gründe hierfür noch
einmal aus (u.a.
Verbesserung der
Dienste, Vermeidung von
Klickbetrug,
Sicherheitsgründe, Kampf
gegen
Suchmaschinen-Spam).
Das Schreiben enthält
nebenbei auch noch die
Angabe, dass Google mehr
als 200 Faktoren bei der
Ermittlung des Rankings
einer Webseite
berücksichtigt.