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19.9.2008 Google: Speicherdauer von IP-Adressen von 18 auf 9 Monate reduziert
Google wird bis Ende September die Speicherdauer von IP-Adressen bei Suchanfragen von 18 auf 9 Monate reduzieren. Danach soll eine Anonymisierung der Daten erfolgen, deren Umfang jedoch noch nicht ganz klar ist. Von einer Änderung einiger Bits der IP-Adressen ist die Rede (siehe den Official Google Blog).
Mit diesem Schritt versucht Google den Bedenken der EU Artikel 29 Arbeitsgruppe Rechnung zu tragen. Seitdem diese im April ihr Papier über den Datenschutz bei Suchmaschinen veröffentlicht hat, hat Google bereits am 3.7.2008 einen Link zur Privacy Policy aufgenommen und vor einigen Tagen eine Stellungnahme an die Gruppe übermittelt. Nicht besonders überraschend, sieht das Unternehmen die Rechtslage anders als die Datenschützer. So beharrt Google z.B. darauf, dass IP-Adressen nicht in jedem Fall als personenbezogene Daten aufzufassen sind. Auch die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts der EU-Staaten sieht Google wesentlich restriktiver, insbesondere soll nicht allein das Speichern eines Cookies auf einem Rechner zur Anwendbarkeit des Datenschutzrechts am Standort des Computers führen können. In dem Schreiben verteidigt Google ferner die Speicherpraxis der IP-Adresse und führt die Gründe hierfür noch einmal aus (u.a. Verbesserung der Dienste, Vermeidung von Klickbetrug, Sicherheitsgründe, Kampf gegen Suchmaschinen-Spam).
Das Schreiben enthält nebenbei auch noch die Angabe, dass Google mehr als 200 Faktoren bei der Ermittlung des Rankings einer Webseite berücksichtigt. 


   

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