Google scannt seit geraumer Zeit
die Buchbestände zahlreicher
Universitätsbibliotheken. Da
zumindest in den USA von dem
Projekt auch Werke betroffen
sind, deren Urheber hierzu nicht
um Zustimmung gefragt worden
sind, wird erst noch gerichtlich
geklärt werden müssen, ob die
Verwertungshandlungen von der
weiten Schranke des "fair use"
gedeckt sind (mehr
hierzu und eine
Literaturübersicht finden Sie
hier). Bis zu einer ersten
Entscheidung wird noch
mindestens ein Jahr vergehen.
Bei einem neuen
Digitalisierungsprojekt setzt
Google auf die Mitwirkung der
Rechteinhaber. Zeitungen, deren
Archive noch nicht online
verfügbar sind, sollen gescannt
werden. Google finanziert das
Scannen und beteiligt die
Unternehmen an den Werbeerlösen,
die das Unternehmen mit der
AdWords-Werbung neben den
einzelnen Artikeln erzielt.
Zunächst sollen die Artikel nur
in Google News gefunden werden,
später auch im eigenen Index.
Letztere Absicht erscheint mir
nicht ganz unbedenklich zu sein.
Wenn Google immer mehr auch zum
Anbieter von Content wird,
profitiert das Unternehmen
davon, wenn dieser in der
Trefferliste weit vorne
erscheint. Findet sich auf den
Webseiten, die an der Spitze
angezeigt werden, keine
AdSense-Werbung, verdient Google
bei einem Besuch des Nutzers auf
dieser Seite nichts mehr. Anders
wenn er zum "Google Content"
gelangt, der wieder Werbung
enthält. Zumindest der Anreiz,
eigene Inhalte besser zu
platzieren, könnte da sein, auch
wenn ich schon damit rechne,
dass Google nicht eklatant von
einer (mehr oder weniger)
objektiven Trefferliste
abweichen wird.
Eine der ersten Zeitungen,
die sich am Projekt beteiligt,
ist der
Quebec-Chronicle-Telegraph,
die über ein Archiv verfügt, das
bis 1764 zurückreicht.
Ganz ohne juristischen
Sprengstoff ist natürlich auch
das Scannen der Zeitungsarchive
nicht. Zum einen wird es viele
Urheber geben, die ihre
Online-Nutzungsrechte den
Verlagen nicht eingeräumt haben.
Zum anderen denke ich an die
Rechtsprechung aus Hamburg, nach
der Straftäter nach einiger Zeit
einen Anspruch darauf haben
können, dass ihr Name nicht mehr
im Zusammenhang mit dem
Verbrechen im Archiv einer
Online-Zeitung zu finden ist.
Für erste Diskussionen siehe
den
Beck-Blog!