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17.9.2008 Zeitungsarchive - Das nächste Scann-Projekt von Google
Google scannt seit geraumer Zeit die Buchbestände zahlreicher Universitätsbibliotheken. Da zumindest in den USA von dem Projekt auch Werke betroffen sind, deren Urheber hierzu nicht um Zustimmung gefragt worden sind, wird erst noch gerichtlich geklärt werden müssen, ob die Verwertungshandlungen von der weiten Schranke des "fair use" gedeckt sind (mehr hierzu und eine Literaturübersicht finden Sie hier). Bis zu einer ersten Entscheidung wird noch mindestens ein Jahr vergehen.

Bei einem neuen Digitalisierungsprojekt setzt Google auf die Mitwirkung der Rechteinhaber. Zeitungen, deren Archive noch nicht online verfügbar sind, sollen gescannt werden. Google finanziert das Scannen und beteiligt die Unternehmen an den Werbeerlösen, die das Unternehmen mit der AdWords-Werbung neben den einzelnen Artikeln erzielt. Zunächst sollen die Artikel nur in Google News gefunden werden, später auch im eigenen Index. Letztere Absicht erscheint mir nicht ganz unbedenklich zu sein. Wenn Google immer mehr auch zum Anbieter von Content wird, profitiert das Unternehmen davon, wenn dieser in der Trefferliste weit vorne erscheint. Findet sich auf den Webseiten, die an der Spitze angezeigt werden, keine AdSense-Werbung, verdient Google bei einem Besuch des Nutzers auf dieser Seite nichts mehr. Anders wenn er zum "Google Content" gelangt, der wieder Werbung enthält. Zumindest der Anreiz, eigene Inhalte besser zu platzieren, könnte da sein, auch wenn ich schon damit rechne, dass Google nicht eklatant von einer (mehr oder weniger) objektiven Trefferliste abweichen wird.

Eine der ersten Zeitungen, die sich am Projekt beteiligt, ist der Quebec-Chronicle-Telegraph, die über ein Archiv verfügt, das bis 1764 zurückreicht.

Ganz ohne juristischen Sprengstoff ist natürlich auch das Scannen der Zeitungsarchive nicht. Zum einen wird es viele Urheber geben, die ihre Online-Nutzungsrechte den Verlagen nicht eingeräumt haben. Zum anderen denke ich an die Rechtsprechung aus Hamburg, nach der Straftäter nach einiger Zeit einen Anspruch darauf haben können, dass ihr Name nicht mehr im Zusammenhang mit dem Verbrechen im Archiv einer Online-Zeitung zu finden ist.

Für erste Diskussionen siehe den Beck-Blog!


   

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