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12.8.2008 AG Frankfurt - Blogs und Meinungsfreiheit

Mit erfreulicher Klarheit hat sich das AG Frankfurt in seinem Urteil vom 16.7.2008, Az. 31 C 2575/07 - 17, zu Vorprüfungspflichten von Foren-Betreibern geäußert. Auch bei kritischen Inhalten und Diskussionen gäbe es eine solche nicht! Das Gericht unterstrich damit die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit von Foren. Wörtlich:

"Soweit die Klägerseite dagegen einwendet, dass gerade bei Blogs mit kritischen Inhalt und Diskussionen mit provozierenden Inhalt eine generell Prüfpflicht besteht, ist dies abzulehnen. Dabei ist zu beachten, dass das Betreiben eines lnternetforums unter dem Schutz der Presse und Meinungsäußerungsfreiheit steht, und dass die Existenz eines derartigen Forums bei Überspannung der Überwachungspflichten gefährdet wäre (vgl. [OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.2006 - 7 U 50/06]). Bei der Annahme einer generellen Vorab-Zensur-Pflicht bei der Einstellung von Artikeln mit kritischen Stellungnahmen oder brisanten Inhalt, würden zwangsläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst und das Modell des lnternetforums/blogs insgesamt in Frage stellen (so auch [AG München, Urteil vom 06.06.2008 - 142 C 6791/08])."

Ausführlichere Informationen zur Haftung in Internet-Foren finden Sie in meinem Haftungsguide, der kürzlich auch in einer erweiterten Fassung in Buchform erschienen ist (Amazon).


   

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