Mit
erfreulicher Klarheit hat sich das AG Frankfurt in
seinem
Urteil vom 16.7.2008, Az. 31 C 2575/07 - 17, zu
Vorprüfungspflichten von Foren-Betreibern geäußert.
Auch bei kritischen Inhalten und Diskussionen gäbe
es eine solche nicht! Das Gericht unterstrich damit
die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit von Foren.
Wörtlich:
"Soweit die Klägerseite dagegen einwendet,
dass gerade bei Blogs mit kritischen Inhalt und
Diskussionen mit provozierenden Inhalt eine generell
Prüfpflicht besteht, ist dies abzulehnen. Dabei ist
zu beachten, dass das Betreiben eines lnternetforums
unter dem Schutz der Presse und
Meinungsäußerungsfreiheit steht, und dass die
Existenz eines derartigen Forums bei Überspannung
der Überwachungspflichten gefährdet wäre (vgl. [OLG
Hamburg, Urteil vom 22.08.2006 - 7 U 50/06]). Bei
der Annahme einer generellen Vorab-Zensur-Pflicht
bei der Einstellung von Artikeln mit kritischen
Stellungnahmen oder brisanten Inhalt, würden
zwangsläufig auch zulässige Meinungsäußerungen
erfasst und das Modell des lnternetforums/blogs
insgesamt in Frage stellen (so auch [AG München,
Urteil vom 06.06.2008 - 142 C 6791/08])."
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