Im Dezember 2007 hat die Federal Trade Commission ein
Vorschlagspapier zu Regelungen von "behavioral
advertising" vorgestellt und um Stellungnahmen hierzu
bis April 2008 gebeten (siehe dazu
Self-Regulatory Principles on Behavioral Advertising).
Die Vorschläge zielen u.a. auf Transparenz und
Datenschutz ab. So soll die Zustimmung der Nutzer zu
Änderungen der Datenschutzpolitik eines Unternehmens
ebenso erforderlich sein wie zur Nutzung sensibler Daten
("
sensitive data").
Alle Stellungnahmen sind auf der
Website der FTC abrufbar. Eingehen möchte ich hier
nur auf ein paar Punkte der Äußerung von Google. Das
Unternehmen kritisiert meiner Ansicht nach einige Punkte
durchaus zu Recht. Auch die FTC geht anscheinend davon
aus, dass die IP-Adresse eine personenbezogene
Information ist. Google widerspricht dem und bringt für
die Zukunft eine Dreiteilung ins Gespräch. Danach solle
nicht nur zwischen personenbezogenen und
nichtpersonenbezogenen Daten unterschieden werden,
sondern als dritte Gruppe nichtpersonenbezogene Daten,
die leichter einer Person zugeordnet werden
könnten, eingeführt werden. Die Überlegung zielt klar
auf eine Festschreibung eines relativen Personenbezugs
ab. IP-Adressen können von Google i.d.R.
nicht bestimmten Personen zugeordnet werden (eine
Ausnahme besteht für alle Nutzer, die auch einen Google
Account haben), Access-Provider können dies ohne
weiteres. Von daher argumentiert Google hierzulande,
dass für Access-Provider die IP-Adresse personenbezogen
ist, für eine Suchmaschine hingegen nicht.
Von einem weiten Verständnis der Personenbezogenheit
ausgehend, wäre es für Google äußerst schwierig, die
Zustimmung zu Änderungen der "Privacy Policy" des
Unternehmens einzuholen. Die Vielzahl der Nutzer kennt
Google ja nicht!
Google kritisiert ferner, dass der Begriff der sensiblen
Daten sehr unbestimmt sei. Folge der Vorgaben könnte
sein, dass Google bei Suchen z.B. nach "HIV" nicht mehr
auswerten oder zumindest nicht die IP-Adresse des
Suchenden speichern dürfe, und dies, obwohl die Suche
keineswegs vor dem Hintergrund einer eigenen Erkrankung
des Suchenden erfolgt sein muss.