Links & Law - Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung für Juristen & Webmaster

Internetrecht für Juristen und Webmaster Suchmaschinen & Such-maschinenoptimierung Blog zu Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung Links & Law SEO-Angebote Urteile zum Internetrecht Literatur zu SEO und Internetrecht  Lebenslauf / Impressum 
10.8.2008 Vorschläge der FTC zur Selbstregulierung von "Behavioral Advertising"
Im Dezember 2007 hat die Federal Trade Commission ein Vorschlagspapier zu Regelungen von "behavioral advertising" vorgestellt und um Stellungnahmen hierzu bis April 2008 gebeten (siehe dazu Self-Regulatory Principles on Behavioral Advertising). Die Vorschläge zielen u.a. auf Transparenz und Datenschutz ab. So soll die Zustimmung der Nutzer zu Änderungen der Datenschutzpolitik eines Unternehmens ebenso erforderlich sein wie zur Nutzung sensibler Daten ("sensitive data").
Alle Stellungnahmen sind auf der Website der FTC abrufbar. Eingehen möchte ich hier nur auf ein paar Punkte der Äußerung von Google. Das Unternehmen kritisiert meiner Ansicht nach einige Punkte durchaus zu Recht. Auch die FTC geht anscheinend davon aus, dass die IP-Adresse eine personenbezogene Information ist. Google widerspricht dem und bringt für die Zukunft eine Dreiteilung ins Gespräch. Danach solle nicht nur zwischen personenbezogenen und nichtpersonenbezogenen Daten unterschieden werden, sondern als dritte Gruppe nichtpersonenbezogene Daten, die leichter einer Person zugeordnet werden könnten, eingeführt werden. Die Überlegung zielt klar auf eine Festschreibung eines relativen Personenbezugs ab. IP-Adressen können von Google i.d.R. nicht bestimmten Personen zugeordnet werden (eine Ausnahme besteht für alle Nutzer, die auch einen Google Account haben), Access-Provider können dies ohne weiteres. Von daher argumentiert Google hierzulande, dass für Access-Provider die IP-Adresse personenbezogen ist, für eine Suchmaschine hingegen nicht. 
Von einem weiten Verständnis der Personenbezogenheit ausgehend, wäre es für Google äußerst schwierig, die Zustimmung zu Änderungen der "Privacy Policy" des Unternehmens einzuholen. Die Vielzahl der Nutzer kennt Google ja nicht! 
Google kritisiert ferner, dass der Begriff der sensiblen Daten sehr unbestimmt sei. Folge der Vorgaben könnte sein, dass Google bei Suchen z.B. nach "HIV" nicht mehr auswerten oder zumindest nicht die IP-Adresse des Suchenden speichern dürfe, und dies, obwohl die Suche keineswegs vor dem Hintergrund einer eigenen Erkrankung des Suchenden erfolgt sein muss.


   

Google
 
Web www.linksandlaw.de

 

 

n

 

News

Die aktuellen News finden Sie auf dieser Seite.

Ältere News wandern ins Archiv (2005, 2006, 2007, 2008,  2009, 2010, 2011 und 2012)

 

 
 

Internetrecht-Startseite | Kontakt | Anwälte Internetrecht | Internetrecht-Suchmaschine

Copyright © 2002-2009 Dr. Stephan Ott