Links & Law - Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung für Juristen & Webmaster

Internetrecht für Juristen und Webmaster Suchmaschinen & Such-maschinenoptimierung Blog zu Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung Links & Law SEO-Angebote Urteile zum Internetrecht Literatur zu SEO und Internetrecht  Lebenslauf / Impressum 
9.8.2008 Google Buchsuche - Kann Google vor Gericht nur gewinnen?
Nehmen wir einmal an, Google würde in den Gerichtsverfahren um die Google Buchsuche obsiegen, was wären die Konsequenzen:
  • Google hätte seit Jahren rechtmäßig Millionen von Büchern digitalisiert und sich damit einen nahezu uneinholbaren Vorsprung vor möglichen Konkurrenzprojekten gesichert.
  • Google könnte das Verfahren nur als Testballon für noch weitergehende Verwertungen und Projekte ansehen. Wenn das Scannen der Bücher von fair use gedeckt ist, dann ist es evtl. auch erlaubt, Musikdateien und Filme auf die Server von Google zu speichern und durchsuchbar zu machen, solange Nutzern nur Snippets von Songtexten oder kleine Filmausschnitte als Suchergebnisse präsentiert werden. Dies wäre dann ein weiterer Schritt dahin, alles Wissen dieser Welt durchsuchbar zu machen.
 
Nehmen wir an, Google würde im Laufe des Verfahrens feststellen, dass die Chancen, mit der Argumentation von fair use zu überzeugen, gering sind und sich mit der Gegenseite auf die Zahlung von Lizenzgebühren einigt, was wäre dann die Konsequenz: Google würde die Zahlung wirtschaftlich nicht überragend belasten. Der Vorsprung gegenüber möglichen Konkurrenzprojekten bliebe gewahrt. Und vor allem: Bei einem Obsiegen könnten andere Unternehmen ebenfalls ohne Zahlung von Lizenzgebühren in den Markt einsteigen. Ein Gericht hat ja auf fair use entschieden. Bleibt diese Frage letztlich offen, würde das Risiko eines Gerichtsverfahrens mit ggf. gewaltigen Schadensersatzforderungen Neueinsteiger weiter eher abschrecken. Da auch die Verlage grundsätzlich Interesse daran haben, dass ihre Bücher in der Buchsuche erscheinen, ist die Lösung mit einer Zahlung von Lizenzgebühren nicht einmal ganz unwahrscheinlich.
 
Und wenn Google verliert? Dann dürfte das Verfahren sich noch sehr lange über eine weitere Instanz hinziehen. Schon in der ersten Instanz dürfte vor 2009 kein Urteil ergehen. Ich schätze jetzt einfach mal grob, dass vor 2011/12 der Rechtsstreit nicht vorbei sein wird, wenn die Parteien sich nicht einigen. Bis dahin schafft Google weiter Tatsachen. Das Scannen der Bücher soll ca. 10 Jahre in Anspruch nehmen und wäre dann ca. 2015 mehr oder weniger beendet. Bis zum Ende eines Gerichtsprozesses wäre das Projekt fast schon in seiner Endphase. Und sollte Google dann verlieren, besteht noch immer die Hoffnung, so großen politischen Druck auszuüben, dass die Buchsuche doch in der einen oder anderen Gestalt Realität bleibt.
 
Daher meine Prognose: Google wird letztlich gewinnen, so oder so. Offen ist lediglich der Preis, den das Unternehmen dafür zu zahlen hat.
  


   

Google
 
Web www.linksandlaw.de

 

 

n

 

News

Die aktuellen News finden Sie auf dieser Seite.

Ältere News wandern ins Archiv (2005, 2006, 2007, 2008,  2009, 2010, 2011 und 2012)

 

 
 

Internetrecht-Startseite | Kontakt | Anwälte Internetrecht | Internetrecht-Suchmaschine

Copyright © 2002-2009 Dr. Stephan Ott