6.8.2008
Standard Process Inc. v. Total Health Disc. Inc.
"Nominative fair use" zum Dritten. In der letzten
Woche habe ich schon zweimal auf die Voraussetzungen
einer zulässigen beschreibenden Verwendung einer
Marke nach US-Recht
hingewiesen.
So ist es z.B. zulässig, dass eBay eine Kategorie
der angebotenen Waren mit dem Markennamen Tiffany
beschreibt. Ansonsten wüssten die Kunden ja gar
nicht, welches Produkt denn genau angeboten wird.
Auch in einer ersten Entscheidung im Verfahren
Standard Process Inc. v. Total Health Dis. Inc. ging
es überwiegend um fair use einer Marke. Der Beklagte
verkauft als nicht lizenzierter Vertragshändler
Produkte des Klägers und schaltet auch Werbeanzeigen
mit der Marke als Keyword. An sich könnte dies ein
typischer Fall einer zulässigen Markenbeschreibung
sein. Jedoch setzt dies auch voraus, dass
die Benutzung der Marke nicht in einer Art und Weise
erfolgt, die eine Verbindung zum
Markeninhaber vermuten lässt.. Und genau
hier sah das Gericht das Problem. In einem
Disclaimer wies der Beklagte zwar darauf hin, dass
er in keiner Weise mit dem Markeninhaber in
Verbindung steht, doch einige Bemerkungen auf seiner
Seite ließen gegenteiliges vermuten. So bezog er
sich auf die Produkte des Klägers mit den Worten "we"
and "our". Das Gericht wird sich jetzt genauer mit
einer Markenrechtsverletzung durch die Wahl der
Keywords auseinandersetzen müssen.