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6.8.2008 Standard Process Inc. v. Total Health Disc. Inc.
"Nominative fair use" zum Dritten. In der letzten Woche habe ich schon zweimal auf die Voraussetzungen einer zulässigen beschreibenden Verwendung einer Marke nach US-Recht hingewiesen. So ist es z.B. zulässig, dass eBay eine Kategorie der angebotenen Waren mit dem Markennamen Tiffany beschreibt. Ansonsten wüssten die Kunden ja gar nicht, welches Produkt denn genau angeboten wird. Auch in einer ersten Entscheidung im Verfahren Standard Process Inc. v. Total Health Dis. Inc. ging es überwiegend um fair use einer Marke. Der Beklagte verkauft als nicht lizenzierter Vertragshändler Produkte des Klägers und schaltet auch Werbeanzeigen mit der Marke als Keyword. An sich könnte dies ein typischer Fall einer zulässigen Markenbeschreibung sein. Jedoch setzt dies auch voraus, dass die Benutzung der Marke nicht in einer Art und Weise erfolgt, die eine Verbindung zum Markeninhaber vermuten lässt.. Und genau hier sah das Gericht das Problem. In einem Disclaimer wies der Beklagte zwar darauf hin, dass er in keiner Weise mit dem Markeninhaber in Verbindung steht, doch einige Bemerkungen auf seiner Seite ließen gegenteiliges vermuten. So bezog er sich auf die Produkte des Klägers mit den Worten "we" and "our". Das Gericht wird sich jetzt genauer mit einer Markenrechtsverletzung durch die Wahl der Keywords auseinandersetzen müssen.
  


   

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