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5.8.2008 Klage gegen Google wegen "irreführender" Ausgestaltung der Erstellung einer Anzeigenkampagne
David Almeida hat Google in den USA verklagt und möchte seine Klage als class action zugelassen bekommen. Er sieht sich durch Google getäuscht und das Unternehmen als zu unrecht bereichert an. Konkret geht es um die Ausgestaltung von Google AdWords. Google schaltet die Anzeigen seiner Kunden bekanntermaßen sowohl bei Suchanfragen mit vorgegebenen Keywords auf der eigenen Seite als auch auf Seiten seines Content-Netzwerks (den Seiten der AdSense-Teilnehmer), die zu den Anzeigen passenden Inhalt aufweisen. Im Rahmen der Schaltung einer Anzeigenkampagne muss ein Nutzer ein tägliches Budget und einen maximalen Preis pro Klick (CPC) angeben. Dabei gibt es die Felder "Default CPC bid" und "CPC content bid", wobei neben letzterem das Wort "optional" steht. Der Kläger ging nun davon aus, dass er durch das Nichtausfüllen von letzterem Feld verhindern könne, dass Google seine Anzeigen auf Webseiten Dritter schaltet. Diese Fehlvorstellung sei dadurch genährt worden, dass es anderenorts ebenfalls keine Möglichkeit gab, die Schaltung der Werbung zu begrenzen. 

Eine Beschränkung der Anzeigenschaltung nur auf die Google-Seiten ist jedenfalls möglich und wird z.B. unter http://adwords.google.com/support/bin/answer.py?answer=6276 beschrieben. Von daher verstehe ich den Sinn der Klage nicht ganz!

  


   

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