5.8.2008
Klage gegen Google wegen "irreführender" Ausgestaltung der Erstellung
einer Anzeigenkampagne
David Almeida hat Google in den USA verklagt und
möchte seine Klage als
class action
zugelassen bekommen. Er sieht sich durch Google
getäuscht und das Unternehmen als zu unrecht
bereichert an. Konkret geht es um die Ausgestaltung
von Google AdWords. Google schaltet die Anzeigen
seiner Kunden bekanntermaßen sowohl bei Suchanfragen
mit vorgegebenen Keywords auf der eigenen Seite als
auch auf Seiten seines Content-Netzwerks (den Seiten
der AdSense-Teilnehmer), die zu den Anzeigen
passenden Inhalt aufweisen. Im Rahmen der Schaltung
einer Anzeigenkampagne muss ein Nutzer ein tägliches
Budget und einen maximalen Preis pro Klick (CPC)
angeben. Dabei gibt es die Felder "Default CPC bid"
und "CPC content bid", wobei neben letzterem das
Wort "optional" steht. Der Kläger ging nun davon
aus, dass er durch das Nichtausfüllen von letzterem
Feld verhindern könne, dass Google seine Anzeigen
auf Webseiten Dritter schaltet. Diese
Fehlvorstellung sei dadurch genährt worden, dass es
anderenorts ebenfalls keine Möglichkeit gab, die
Schaltung der Werbung zu begrenzen.