Ich vertrete die Ansicht, dass die Verwendung
einer fremden Marke als Keyword nicht gegen das
Markenrecht verstößt. Hauptargument ist hierbei die
Trennung von Suchergebnisliste und Werbeanzeigen.
Nutzer werden die Werbung nicht in Zusammenhang mit
dem Markeninhaber bringen. Die Autoren des Beitrags
sehen hier aber die Gefahr von Verwechslungen: Der
Internetnutzer könne "bei einer oberflächlichen
Erfassung der Ergebnisliste leicht anstelle des als
erstem Suchtreffer angezeigten Links zur Homepage
des gesuchten Unternehmens zunächst auf die über den
Suchergebnissen eingeblendete Werbeanzeige des
Konkurrenten anklicken. Diese Gefahr erscheint
gerade bei einer Recherche unter Zeitdruck recht
hoch." Dieses Argument vermag mich nicht zu
überzeugen. Es mag bei Nutzern stimmig sein, die mit
Google bzw. anderen Suchmaschinen nicht vertraut
sind. Wer diese aber regelmäßig benutzt, ist mit der
Aufteilung Werbung / Suchergebnisse vertraut. Es ist
kaum anzunehmen, dass der durchschnittliche Nutzer
immer unter Zeitdruck sucht. In Einzelfällen mag es
zu den beschworenen Verwechslungen kommen, doch kann
Maßstab nur der angesprochene durchschnittliche
Nutzer sein.