Unmittelbare Markenrechtsverletzung durch
eBay
Tiffany hat eBay eine unmittelbare
Markenrechtsverletzung vorgeworfen, weil der
Markenname "Tiffany" mehrfach auf der
Auktionsplattform genannt wurde, z.B. als
Produktkategorie oder im Rahmen einer Liste von
Markenprodukten, die bei EBay erworben werden
können. Ferner wurde das Schalten von
Werbeanzeigen bei Yahoo und Google kritisiert,
die bei einer Suche nach "Tiffany" erschienen.
Das Gericht verneinte einen Verstoß gegen den
Lanham Act. Eine Markenrechtsverletzung liege
wegen der lediglich beschreibenden Verwendung
der Marke nicht vor (Siehe dazu Merck & Co.,
Inc. v. Mediplan Health Consulting, Inc., 425 F.
Supp. 2d 402, 413 (S.D.N.Y. 2006); New Kids on
the Block v. News Am. Publ’g, Inc., 971 F.2d
302, 308 (9th Cir. 1992)). Dieser sog. "nominative
fair use" setzt voraus, dass
-
ein Produkt ohne Nennung der Marke nicht
beschrieben werden kann,
-
die Markennennung nur im erforderlichen
Umfang erfolgt, um das Produkt zu
identifizieren und
-
die Benutzung nicht in einer Art und Weise
erfolgt, die eine Verbindung zum
Markeninhaber vermuten lässt.
Juwelen von Tiffany sind Luxusartikel. Ohne
Nennung der Marke können sie praktisch nicht
zutreffend beschrieben werden. Bei eBay-Käufern
mag Zweifel darüber bestehen, ob einem
Auktionsangebot ein Original oder eine Fälschung
zugrunde liegt. Ihnen ist aber bewusst, dass
sie nicht von Tiffany selbst kaufen.
Hinsichtlich der AdWords-Problematik hielt sich
das New Yorker Gericht mit Ausführungen zurück.
Zwar neigte es stark dazu, eine Markenbenutzung
bei der Verwendung einer Marke als AdWords zu
bejahen (weil der Markenname Tiffany auch im
Text der Werbeanzeige vorkam und nicht nur als
Keyword). Es ließ dies aber letztlich offen,
weil auch insoweit von einer nur beschreibenden
Verwendung der Marke auszugehen war.