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27.7.2008 Tiffany v. eBay - Urteil zur Haftung von eBay in den USA (Teil 2)
Unmittelbare Markenrechtsverletzung durch eBay
Tiffany hat eBay eine unmittelbare Markenrechtsverletzung vorgeworfen, weil der Markenname "Tiffany" mehrfach auf der Auktionsplattform genannt wurde, z.B. als Produktkategorie oder im Rahmen einer Liste von Markenprodukten, die bei EBay erworben werden können. Ferner wurde das Schalten von Werbeanzeigen bei Yahoo und Google kritisiert, die bei einer Suche nach "Tiffany" erschienen.
 
Das Gericht verneinte einen Verstoß gegen den Lanham Act. Eine Markenrechtsverletzung liege wegen der lediglich beschreibenden Verwendung der Marke nicht vor (Siehe dazu Merck & Co., Inc. v. Mediplan Health Consulting, Inc., 425 F. Supp. 2d 402, 413 (S.D.N.Y. 2006); New Kids on the Block v. News Am. Publ’g, Inc., 971 F.2d 302, 308 (9th Cir. 1992)). Dieser sog. "nominative fair use" setzt voraus, dass
  • ein Produkt ohne Nennung der Marke nicht beschrieben werden kann,
  • die Markennennung nur im erforderlichen Umfang erfolgt, um das Produkt zu identifizieren und
  • die Benutzung nicht in einer Art und Weise erfolgt, die eine Verbindung zum Markeninhaber vermuten lässt.
 
Juwelen von Tiffany sind Luxusartikel. Ohne Nennung der Marke können sie praktisch nicht zutreffend beschrieben werden. Bei eBay-Käufern mag Zweifel darüber bestehen, ob einem Auktionsangebot ein Original oder eine Fälschung zugrunde liegt. Ihnen ist aber bewusst, dass sie nicht von Tiffany selbst kaufen.
 
Hinsichtlich der AdWords-Problematik hielt sich das New Yorker Gericht mit Ausführungen zurück. Zwar neigte es stark dazu, eine Markenbenutzung bei der Verwendung einer Marke als AdWords zu bejahen (weil der Markenname Tiffany auch im Text der Werbeanzeige vorkam und nicht nur als Keyword). Es ließ dies aber letztlich offen, weil auch insoweit von einer nur beschreibenden Verwendung der Marke auszugehen war. 


   

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