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26.7.2008 Tiffany v. eBay - Kampf gegen Produktpiraterie (Teil 1)
In den USA ist Mitte Juli ein richtungsweisendes Urteil zur Haftung von Auktionshäusern für Angebote gefälschter Markenprodukte ergangen. Konkret standen sich Tiffany und eBay gegenüber. Der United States District Court Southern District of New York hatte darüber zu befinden, ob eBay seinen Pflichten genügt, wenn das Unternehmen rechteverletzende Angebote nach einem Hinweis des Rechteinhabers entfernt oder ob das Unternehmen von sich aus noch mehr unternehmen muss. In Deutschland ist der BGH ja bekannterweise der Ansicht, dass ein Auktionsveranstalter zwar zunächst nicht zu einer proaktiven Kontrolle von Angeboten verpflichtet ist. Wird ihm dann aber ein Rechtsverstoß bekannt, muss er nicht nur das konkrete Angebot entfernen, sondern auch verhindern, dass gleichartige erneut erscheinen.
Das Urteil aus New York werde ich in dieser und den nächsten beiden News-Meldungen ausführlicher analysieren. Zum Beginn heute einige interessante Fakten zur Bekämpfung des Markenmissbrauchs bei eBay:
  • eBay entfernt rechtsverletzende Angebote nach einem Hinweis. Das Unternehmen investiert jährlich ca. 20 Millionen US-Dollar in den Kampf gegen Produktpiraterie. Von Dezember 2000 bis Mai 2002 wurden die Auktionsangebote durch Mitarbeiter überwacht, seit Mai 2002 setzt eBay dafür eine sog. "fraud engine" ein, die illegale Angebote und damit auch gefälschte Markenprodukte aufspüren soll. Jährlich fließen ca. 5 Millionen US-Dollar in ihre Weiterentwicklung. Die Suchmaschine findet täglich mehrer tausend bedenkliche Angebote, die dann von Mitarbeitern überprüft werden.
  • eBay stellt Rechteinhaben mittels des sog. Verified Rights Owner Programms (VeRO) ein einfaches Notice and Take Down-Verfahren zur Verfügung. Diese können Rechtsverletzungen melden (mittels einer sog. Notice of Claimed Infringement oder NOCI) und eBay beendet dann die entsprechenden Auktionen innerhalb von 24 Stunden (in 3/4 aller Fälle erfolgt die Löschung innerhalb von 4 Stunden).
  • Tiffany ist zunächst gegen Anbieter von Fälschungen vorgegangen. Aufgrund der gewaltigen Zahl von Produktpiraten ist das Unternehmen dann aber bereits 2003 an eBay herangetreten, um das Problem einzudämmen. EBay wollte sich dabei insbesondere nicht auf die Forderung einlassen, jeden Anbieter mit 5 oder mehr Schmuckstücken von Tiffany automatisch sperren zu lassen.
  • Seit 2003 hat Tiffany eBay mehr als 280.000 Fälle von gefälschten Markenprodukten mit dem VeRO-Programm gemeldet und dafür Geld in Höhe von rund 760.000 US-Dollar investiert! Dabei seien noch nicht einmal alle gefälschten Produkte aufgeflogen. Insbesondere Versteigerungen an Wochenenden oder mittels der "Buy it now" Option seien häufig ohne rechtzeitige Angreifmöglichkeit abgewickelt worden.
  • Probekäufe von Tiffany haben ergeben, dass über 70% der bei EBay gekauften Tiffany-Artikel Fälschungen waren. Lediglich bei 5 % konnte festgestellt werden, dass es sich um Originale handelt. Auch wenn das Gericht Kritik an der konkreten Erhebung dieser Daten hatte, ist doch unbestritten, dass eine Vielzahl von Tiffany-Angeboten bei eBay Fälschungen sind.
 


   

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