Wer meinen
"Haftungsguide für
Forenbetreiber" ausführlich studiert hat, wird
wissen, dass das LG Hamburg aufgrund der Annahme
ausufernder Prüfpflichten für Forenbetreiber zu
trauriger Berühmtheit gelangt ist. Rechtlich lassen sich
die Ausführungen ohnehin nicht halten und stehen sie im
krassen Widerspruch sowohl zu anderen Urteilen. Auch das
AG München hat in einem jüngeren Urteil dem LG Hamburg
klar widersprochen (Az. 142 C 6791/08(2)). Eine
Vorabprüfung neuer Kommentare sei nur in "extremen
Einzelfällen" anzunehmen."Das Gericht teilt
die Auffassung der Kläger, dass eine Prüfungspflicht
auch im vorliegenden Fall zumindest hinsichtlich der den
streitgegenständlichen Artikel betreffenden Kommentare
bestand. Der streitgegenständliche Artikel ist bewusst
provokant, gefühlsbetont und polemisierend formuliert.
Aufgrund der bereits vorangegangenen gerichtlichen
Auseinandersetzungen mit ähnlichem Thema war dem Kläger
bekannt, dass Artikel in diesem Bereich geeignet sind,
eine hitzige Diskussion auszulösen, in der auch
Kommentare zu erwarten sind, die das noch zulässige Maß
überschreiten. Den Beklagten traf daher die Pflicht, die
Kommentare des konkreten Artikels laufend zu überwachen
...
Nach Auffassung des Gerichts bedeutet dies jedoch
nicht eine generelle Vorabprüfungspflicht.
Auch bei der Beurteilung der Weite der Prüfungspflicht
sind die Grundrechte der Meinungsfreiheit der Nutzer,
deren Äußerungen dem Forenbetreiber zugerechnet werden
sollen, und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der von
den Äußerungen Betroffenen miteinander abzuwägen, da die
Frage, ob ein Kommentar erst nach einer Vorab-Zensur
veröffentlicht werden darf, auch die geschützte
Meinungsfreiheit betrifft. Hierbei ist zu bedenken, dass
zwangsläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst
würden. ...
Auch die Kommentarfunktion des Beklagten zu seinen
Artikeln, mit denen er ja Diskussionen anstoßen will,
lebt von ständigem Austausch der Nutzer. Oft werden auf
den größeren Internetportalen zu neuen, brisanten Themen
zahlreiche Kommentare und Antworten auf diese Kommentare
in wenigen Stunden geschrieben. Durch eine notwendige
Vorabprüfung würde der vom Verfassungsgeber gewünschte,
wohl zum Großteil nicht rechtsverletzende
Meinungsaustausch „abgewürgt” ...
Zu berücksichtigen ist auch, dass sich die
Vorabprüfungspflichten, die für einen einzelnen Thread
noch zumutbar erscheinen mögen, im Laufe der Zeit
kumulieren werden. Es ist kaum vermeidbar, dass es bei
einem Internetforum/-blog mit zahlreichen Beiträgen, wie
dem vorliegenden, das auch brisante Themen aufgreift,
innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu einer
Vielzahl von Vorabprüfungspflichten kommen wird, die das
Internetforum/-blog nicht nur wirtschaftlich in Frage
stellen, sondern die Fortführung in dieser Form
unzumutbar machen. Zumindest bei den großen
Internetforen würde die Initiierung einer generellen
Vorabprüfungspflicht durch das Bekanntwerden einer
(jeweils) ersten Rechtsverletzung auf längere Sicht zu
der vom BGH abgelehnten, weitgehend generellen
Vorabprüfungspflicht führen.
Der in dem vorgelegten Urteil des LG Hamburg vom
30.11.2007 insoweit geäußerten Auffassung, es entlaste
den Forenbetreiber nicht, wenn er sein Forum so
anwachsen lasse, dass eine Vorabprüfung nicht möglich
sei, kann nicht gefolgt werden. Es mag zwar sein, dass
sich jemand seiner Prüfungspflicht nicht dadurch
entziehen kann, indem er die zumutbaren Vorkehrungen
oder Einrichtungen einfach nicht schafft. Fordert man
aber, dass der Forenbetreiber sein Geschäft so
einschränken muss, dass die strengstmögliche
Überwachung, nämlich die Vorab-Zensur, zumutbar wird, so
gibt man das Kriterium der Zumutbarkeit letztlich auf.
Die Zumutbarkeit der Prüfungspflichten richtet sich dann
nicht nach dem „Geschäftsmodell”, sondern das
„Geschäftsmodell” hat sich dann nach den
Prüfungspflichten zu richten. Der BGH hat aber in den
genannten Entscheidungen ausdrücklich darauf verwiesen,
dass Überwachungsmaßnahmen, welche das Geschäftsmodell
in Frage stellen, nicht gefordert werden können.
Unter Zugrundelegung der Ausführungen des
Beklagten ist er seinen Überwachungspflichten somit
ausreichend nachgekommen. Er führt aus, dass er die
Beiträge mehrmals am Tag prüfe und ggfls. unmittelbar
lösche. Nutzer, die aufgefallen seien, würden durch eine
IP-Filterung ausgeschlossen. Im konkreten Fall habe er,
obwohl im streitgegenständlichen Thread bereits über 3 ½
Monate kein Kommentar mehr eingestellt worden sei, sogar
über sein Handy die Kommentare noch geprüft und eine
unmittelbare Löschung veranlasst, so dass der Beitrag
weniger als 90 Minuten Online gewesen sei."