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19.7.2008 YouTube muss Logdaten an Viacom herausgeben
Bereits letztes Jahr hatte Viacom Google wegen urheberrechtsverletzender Videos auf der Plattform YouTube verklagt. Am 2.7.2008 hat das angerufene New Yorker Gericht eine erste Entscheidung getroffen, allerdings geht es in dieser "nur" darum, dass Viacom von Google die Herausgabe von zahlreichen Daten verlangt hat. Bei einigen betreffend der Arbeitsweise der Google Suchmaschine sah das Gericht das Begehren als unbegründet an, bei einigen anderen ordnete es die Herausgabe an, so auch bezüglich der Logdatenbank des Videoportals. Damit will Viacom zeigen, wie oft Videos in bestimmten Zeiträumen betrachtet wurden, und Informationen darüber erhalten, ob die rechtswidrigen Dateien den eigentlichen Reiz von YouTube ausmachen. Dies spielt bei der Frage nach einer Haftungsprivilegierung von Google durch den DMCA eine wichtige Rolle. Da die Logdaten auch die IP-Adresse desjenigen enthalten, der ein Video betrachtet hat (ggf. sogar dessen Login-Namen), könnte Viacom mit den Daten evtl. sogar gegen die Nutzer von YouTube vorgehen. So verwundert es nicht, dass Google - nicht zuletzt wohl auch um das Vertrauen der Nutzer zu stärken - gleich wieder auf die Barrikaden gegangen ist und die Daten nur anonymisiert herausgeben wollte. Da Viacom für den Rechtstreit mit Google keine Rückschlüsse auf individuelle Nutzer ziehen muss bzw. anscheinend auch nicht will, haben sich die Streitparteien inzwischen auf eine anonymisierte Übergabe geeinigt.

Nicht zuletzt aufgrund des Rechtsstreits und der unsicheren Rechtslage, die Google Werbeanzeigen nur neben Inhalten mit eindeutig geklärtem Copyright schalten lässt (dies sollen 4 % aller Inhalte sein), scheint YouTube bislang auch keine großen Einnahmen abzuwerfen. Im laufenden Jahr wird mit rund 200 Millionen Dollar gerechnet (Heise).

Zu YouTube erscheinen in diesen Tagen zwei Aufsätze von mir, die die Rechtslage genauer beleuchten:

  • Die Haftung von YouTube für urheberrechtsverletzende Uploads seiner Nutzer nach US-amerikanischem Recht, GRUR-Int. 2008, 563-569

  • Haftung für Embedded Videos von YouTube und anderen Videoplattformen im Internet, ZUM 2008, 556-564

 


   

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