Bereits letztes Jahr hatte Viacom Google wegen urheberrechtsverletzender
Videos auf der Plattform YouTube verklagt. Am 2.7.2008 hat das
angerufene New Yorker Gericht eine
erste Entscheidung getroffen, allerdings geht es in dieser "nur"
darum, dass Viacom von Google die Herausgabe von zahlreichen Daten
verlangt hat. Bei einigen betreffend der Arbeitsweise der Google
Suchmaschine sah das Gericht das Begehren als unbegründet an, bei
einigen anderen ordnete es die Herausgabe an, so auch bezüglich der
Logdatenbank des Videoportals. Damit will Viacom zeigen, wie oft Videos
in bestimmten Zeiträumen betrachtet wurden, und Informationen darüber
erhalten, ob die rechtswidrigen Dateien den eigentlichen Reiz von
YouTube ausmachen. Dies spielt bei der Frage nach einer
Haftungsprivilegierung von Google durch den DMCA eine wichtige Rolle. Da
die Logdaten auch die IP-Adresse desjenigen enthalten, der ein Video
betrachtet hat (ggf. sogar dessen Login-Namen), könnte Viacom mit den
Daten evtl. sogar gegen die Nutzer von YouTube vorgehen. So verwundert
es nicht, dass Google - nicht zuletzt wohl auch um das Vertrauen der
Nutzer zu stärken - gleich wieder auf die Barrikaden gegangen ist und
die Daten nur anonymisiert herausgeben wollte. Da Viacom für den
Rechtstreit mit Google keine Rückschlüsse auf individuelle Nutzer ziehen
muss bzw. anscheinend auch nicht will, haben sich die Streitparteien
inzwischen auf eine anonymisierte Übergabe geeinigt.
Nicht zuletzt
aufgrund des Rechtsstreits und der unsicheren Rechtslage, die Google
Werbeanzeigen nur neben Inhalten mit eindeutig geklärtem Copyright
schalten lässt (dies sollen 4 % aller Inhalte sein), scheint YouTube
bislang auch keine großen Einnahmen abzuwerfen. Im laufenden Jahr wird
mit rund 200 Millionen Dollar gerechnet (Heise).
Zu YouTube erscheinen in diesen Tagen zwei Aufsätze von mir, die die
Rechtslage genauer beleuchten:
-
Die Haftung von YouTube für
urheberrechtsverletzende Uploads seiner Nutzer nach US-amerikanischem Recht, GRUR-Int.
2008, 563-569
-
Haftung für Embedded Videos von YouTube und
anderen Videoplattformen im Internet, ZUM 2008, 556-564