Anfang des Jahres habe ich über die Frage
geschrieben, ob
IP-Adressen
personenbezogene Daten sind. Wenn man das
bejaht, ist die Erhebung von IP-Adressen bei
Statistikprogrammen wie Google Analytics nicht
zulässig.
Im Rahmen der Diskussion geplanter Änderungen an der
EU-Richtlinie über den Datenschutz der
elektronischen Kommunikation wurden auch IP-Adressen
angesprochen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter
Schaar befürchtet, dass aufgrund von
Änderungsvorschlägen die Datenschutzregelungen für
Anbieter nicht mehr gelten würden, die einen
Personenbezug nur indirekt herstellen können. Google
könnte dann Suchanfragen einschließlich der
IP-Adresse länger speichern. Mehr dazu in einem
ersten Bericht von
Heise.
Nach Ansicht des Innenausschusses des EU-Parlaments
sollen die Internetkennungen dann konkret als
besonders schutzwürdige persönliche Daten angesehen
werden, wenn sie allein oder in Verknüpfung mit
anderen Informationen auf ein Individuum bezogen
werden können. Der Ausschuss forderte die Kommission
auf,
innerhalb der nächsten zwei Jahre unter
Beteiligung der Gruppe der
EU-Datenschutzbeauftragten einen Gesetzesentwurf zur
Behandlung von IP-Adressen als persönlichen Daten
vorzulegen (siehe dazu
Heise).