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30.6.2008 IP-Adressen und Datenschutz
Anfang des Jahres habe ich über die Frage geschrieben, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Wenn man das bejaht, ist die Erhebung von IP-Adressen bei Statistikprogrammen wie Google Analytics nicht zulässig.
Im Rahmen der Diskussion geplanter Änderungen an der EU-Richtlinie über den Datenschutz der elektronischen Kommunikation wurden auch IP-Adressen angesprochen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar befürchtet, dass aufgrund von Änderungsvorschlägen die Datenschutzregelungen für Anbieter nicht mehr gelten würden, die einen Personenbezug nur indirekt herstellen können. Google könnte dann Suchanfragen einschließlich der IP-Adresse länger speichern. Mehr dazu in einem ersten Bericht von Heise.

Nach Ansicht des Innenausschusses des EU-Parlaments sollen die Internetkennungen dann konkret als besonders schutzwürdige persönliche Daten angesehen werden, wenn sie allein oder in Verknüpfung mit anderen Informationen auf ein Individuum bezogen werden können. Der Ausschuss forderte die Kommission auf, innerhalb der nächsten zwei Jahre unter Beteiligung der Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten einen Gesetzesentwurf zur Behandlung von IP-Adressen als persönlichen Daten vorzulegen (siehe dazu Heise).

 


   

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