25.6.2008
Übernahme von Nachrichtenüberschriften - AP geht gegen Blogger in den
USA vor
Nachrichtenagenturen sind nicht immer gut auf Google
News zu sprechen. In der Übernahme der Überschriften
und Teilen des Textes sehen sie eine
Urheberrechtsverletzung. Insbesondere in Frankreich,
den USA und in Belgien hat dies bereits zu
Gerichtsverfahren geführt, die zumeist mit
Vereinbarungen endeten, im Falle der AP u.a. damit,
dass Google deren Texte sogar ganz anbieten
darf (siehe
Google veröffentlicht Meldungen von
Nachrichtenagenturen). Lediglich in Belgien ist
in einem von Copiepresse angestrengten Verfahren in
diesem Jahr noch mit einer Berufungsentscheidung zu
rechnen (siehe
49
Millionen Euro Schaden durch Google? - Copiepresse
geht weiter gegen Google vor!).
Wie von
Techdirt berichtet, geht die AP
mittlerweile gegen "einfache" Blogger vor, auf deren
Seiten ebenfalls Überschriften und Snippets von
Presseartikeln übernommen wurden (im Falle des
Drudge Retorts ging es in sechs Fällen um die
Übernahme von 33-79 Wörtern). Rechtlich bewegt sich
die AP damit auf sehr dünnem Eis. In den USA dürfte
eine derartige Übernahme zumindest vom fair use
Grundsatz gedeckt sein, einmal ganz davon abgesehen,
dass die mehr oder weniger geringen
Beitragsbestandteile erst einmal selbst
urheberrechtlich geschützt sein müssten.