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25.6.2008 Übernahme von Nachrichtenüberschriften - AP geht gegen Blogger in den USA vor
Nachrichtenagenturen sind nicht immer gut auf Google News zu sprechen. In der Übernahme der Überschriften und Teilen des Textes sehen sie eine Urheberrechtsverletzung. Insbesondere in Frankreich, den USA und in Belgien hat dies bereits zu Gerichtsverfahren geführt, die zumeist mit Vereinbarungen endeten, im Falle der AP u.a. damit, dass Google deren Texte sogar ganz anbieten darf (siehe Google veröffentlicht Meldungen von Nachrichtenagenturen). Lediglich in Belgien ist in einem von Copiepresse angestrengten Verfahren in diesem Jahr noch mit einer Berufungsentscheidung zu rechnen (siehe 49 Millionen Euro Schaden durch Google? - Copiepresse geht weiter gegen Google vor!).
 
Wie von Techdirt berichtet, geht die AP mittlerweile gegen "einfache" Blogger vor, auf deren Seiten ebenfalls Überschriften und Snippets von Presseartikeln übernommen wurden (im Falle des Drudge Retorts ging es in sechs Fällen um die Übernahme von 33-79 Wörtern). Rechtlich bewegt sich die AP damit auf sehr dünnem Eis. In den USA dürfte eine derartige Übernahme zumindest vom fair use Grundsatz gedeckt sein, einmal ganz davon abgesehen, dass die mehr oder weniger geringen Beitragsbestandteile erst einmal selbst urheberrechtlich geschützt sein müssten.


   

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