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23.6.2008 Fehlende Angabe der Umsatzsteuer - (k)ein Wettbewerbsverstoß?

Nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 6.3.2008, Az. 6 U 85/07), stellt ein Verstoß gegen die aus § 1 II Nr. 1 PAngV folgende Pflicht, bei Angeboten zum Abschluss von Fernabsatzverträgen anzugeben, ob die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten, i.d.R. keinen wesentlichen Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 3 UWG dar. Begründet wird dies damit, dass es für die Verbraucher eine Selbstverständlichkeit ist, dass im Online-Versandhandel die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthalten.

Bei einer unzureichenden Information über Liefer- und Versandkosten (§ 1 II Nr. 2 PAngV) liegt hingegen ein Wettbewerbsverstoß vor.


   

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