23.6.2008
Fehlende Angabe der Umsatzsteuer - (k)ein Wettbewerbsverstoß?
Nach Ansicht
des OLG Frankfurt a.M. (Urteil
vom 6.3.2008, Az. 6 U 85/07), stellt ein Verstoß
gegen die aus § 1 II Nr. 1 PAngV folgende Pflicht, bei
Angeboten zum Abschluss von Fernabsatzverträgen
anzugeben, ob die geforderten Preise die Umsatzsteuer
enthalten, i.d.R. keinen wesentlichen Wettbewerbsverstoß
im Sinne von § 3 UWG dar. Begründet wird dies damit,
dass es für die Verbraucher eine Selbstverständlichkeit
ist, dass im Online-Versandhandel die angegebenen Preise
die Umsatzsteuer enthalten.
Bei einer
unzureichenden Information über Liefer- und
Versandkosten (§ 1 II Nr. 2 PAngV) liegt hingegen ein
Wettbewerbsverstoß vor.