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12.6.2008
Militärgericht in den USA urteilt über Verbreitung von Kinderpornos
durch einen Hyperlink |
Dem Soldaten Joshua P. Navrestad wurde die Verbreitung
kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er hatte seinem
Chat-Partner, von dem er nicht wusste, dass er nicht der
15-jährige war, für den er ihn hielt, sondern ein
Polizeibeamter, einen Link zu kinderpornographischen Bildern
geschickt. Das Berufungsgericht (United States Court of
Appeals for the Armed Forces) sprach ihn mit einer knappen
3:2 Mehrheit der Richter von dem Vorwurf frei. Diese
stützten sich auf eine wörtliche Auslegung von 18 U.S.C. §
2256 (8), der Kinderpornographie definiert. Es muss sich
danach um eine "visual depiction" handeln. Eine
solche liegt bei der Speicherung einer Datei auf einem
Computer vor, die in ein Bild verwandelt werden kann. Da ein
Hyperlink lediglich den Ort angibt, an dem ein Inhalt
aufgerufen werden kann, und selbst nicht in diesen
umgewandelt werden kann, wurde die Voraussetzung als nicht
erfüllt angesehen. In einer abweichenden Meinung
widersprachen zwei Richter diesem Ergebnis und bevorzugten
eine eher ergebnisorientierte Auslegung. Der Hyperlink
eröffne die Möglichkeit, zu den pornographischen Inhalten zu
gelangen und sei als Verbreitung aufzufassen.
United
States v. Navrestad, No. 07-0199 (C.A.A.F., May 14,
2008)
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