Google hat angekündigt, im Verfahren gegen Viacom wegen
urheberrechtsverletzender Inhalte bei YouTube zu keinen
Kompromissen bereit zu sein und das Gerichtsverfahren in den
USA notfalls bis zum Supreme Court durchzuziehen. Viacom
hält es für ungenügend, dass Google nach einem Hinweis
rechtsverletzende Inhalte aus seiner Video-Plattform
entfernt, und verlangt ein deutlich schärferes Vorgehen.
Das Ausgang des Gerichtsverfahrens dürfte sich an der
Auslegung zweier Voraussetzungen entscheiden, der
Möglichkeit von Google zur Kontrolle der Rechtsverletzungen
und des wirtschaftlichen Vorteils, den Google aus diesen
zieht. Während es im Rahmen der Haftungsbegründung (über die
Rechtsfigur der vicarious liability) genügen sollte, dass
Google rechtswidrige Inhalte löschen kann und die illegalen
Videos zur Popularität der Plattform und damit letztlich
auch zu den Einnahmen von Google beitragen, dürften im
Rahmen der Haftungsprivilegierung (im Rahmen des DMCA) an
beide Merkmale strengere Anforderungen zu stellen sein. Wie
strenge, das werden Gerichte zu entscheiden haben.
Mit der Rechtslage in den USA beschäftigt sich auch mein
Aufsatz "Die
Haftung von YouTube für urheberrechtsverletzende Uploads
seiner Nutzer nach US-amerikanischem Recht", der demnächst
in der GRUR-Int erscheinen wird.