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1.6.2008 49 Millionen Euro Schaden durch Google? - Copiepresse geht weiter gegen Google vor!

Die Nachrichtensuche von Google ist bereits 2006 ins Visier von Copiepresse, einer belgische Organisation, die sich für den Schutz der Urheberrechte von Journalisten einsetzt, geraten. Diese hatte am 5.9.2006 vor einem Brüsseler Gericht eine Verfügung gegen Google Belgien erwirkt, nach der Google Artikel, Fotografien und grafische Darstellungen französisch- und deutschsprachiger belgischer Zeitungen aus seinen Angeboten entfernen muss, die vom Copiepresse vertreten werden. Nach der Entscheidung darf Google keine Zusammenfassungen von Artikeln in seinem News-Service mehr veröffentlichen. Das Gericht sah zudem eine Rechtsverletzung darin, dass Kopien der Artikel angefertigt und über die Cache-Funktion öffentlich zugänglich gemacht werden. Ferner nahm das Gericht eine Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten hinsichtlich der Darstellung der Schlagzeilen (Artikelüberschrift und einleitende Sätze) an, da der Autor des verlinkten Artikels nicht erscheint.

 

Google ging in Berufung. Anfang Mai 2007 verständigten sich die Parteien aber zunächst darauf, dass Google die Seiten wieder aufnimmt, aufgrund der Verwendung des sog. Noarchive-Tags die Beiträge aber nicht im Cache von Google gespeichert werden und nur eine Verlinkung mit dem Titel der Artikel erfolgt. Trotz dieser Entspannung wurde das Gerichtsverfahren fortgeführt und weigerte sich Google, Gebühren für die Verlinkung bzw. die Übernahme von Teilen der Artikel zu entrichten.

Die Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung scheinen jetzt aber gescheitert. Copiepresse will nun bis zu 49,2 Millionen Euro Schadensersatz fordern! Diese Summe soll auf eine Berechnung eines belgischen Professors zurückgehen, der als Verlust der von Copiepresse vertretenen Unternehmen von einer Summe zwischen 32,8 und 49,2 Millionen Euro ausgeht. Auch für die aktuell geforderten 4 Millionen Euro sieht Google keine Grundlage. Dem kann ich nur zustimmen. Ein derartig hoher Schaden dürfte den Klägern kaum entstanden sein. Wir reden hier alleine über "Im Cache"-Versionen und die Übernahme von einleitenden Sätzen bzw. Überschriften! In diese Richtung gab es in Deutschland auch schon einmal eine Entscheidung wegen Schadensersatzes aufgrund der Darstellung eines Bildes als Thumbnail in einer Bildersuchmaschine. Das LG Bielefeld ließ das Bestehen einer Rechtsverletzung offen, weil es keinen Schaden erkennen konnte...

 Mit einer Entscheidung im Berufungsverfahren wird in Belgien im September gerechnet.


   

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