Die
Nachrichtensuche von Google ist bereits 2006 ins Visier von
Copiepresse, einer belgische Organisation, die sich für den
Schutz der Urheberrechte von Journalisten einsetzt, geraten.
Diese hatte am 5.9.2006 vor einem Brüsseler Gericht eine
Verfügung gegen Google Belgien erwirkt, nach der Google
Artikel, Fotografien und grafische Darstellungen
französisch- und deutschsprachiger belgischer Zeitungen aus
seinen Angeboten entfernen muss, die vom Copiepresse
vertreten werden. Nach der Entscheidung darf Google keine
Zusammenfassungen von Artikeln in seinem News-Service mehr
veröffentlichen. Das Gericht sah zudem eine Rechtsverletzung
darin, dass Kopien der Artikel angefertigt und über die
Cache-Funktion öffentlich zugänglich gemacht werden. Ferner
nahm das Gericht eine Verletzung von
Urheberpersönlichkeitsrechten hinsichtlich der Darstellung
der Schlagzeilen (Artikelüberschrift und einleitende Sätze)
an, da der Autor des verlinkten Artikels nicht erscheint.
Google ging
in Berufung. Anfang Mai 2007 verständigten sich die
Parteien aber zunächst darauf, dass Google die Seiten
wieder aufnimmt, aufgrund der Verwendung des sog.
Noarchive-Tags die Beiträge aber nicht im Cache von
Google gespeichert werden und nur eine Verlinkung mit
dem Titel der Artikel erfolgt. Trotz dieser Entspannung
wurde das Gerichtsverfahren fortgeführt und weigerte
sich Google, Gebühren für die Verlinkung bzw. die
Übernahme von Teilen der Artikel zu entrichten.
Die
Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung scheinen jetzt
aber gescheitert. Copiepresse will nun bis zu 49,2 Millionen
Euro Schadensersatz fordern! Diese Summe soll auf eine
Berechnung eines belgischen Professors zurückgehen, der als
Verlust der von Copiepresse vertretenen Unternehmen von
einer Summe zwischen 32,8 und 49,2 Millionen Euro ausgeht.
Auch für die aktuell geforderten 4 Millionen Euro sieht
Google keine Grundlage. Dem kann ich nur zustimmen. Ein
derartig hoher Schaden dürfte den Klägern kaum entstanden
sein. Wir reden hier alleine über "Im Cache"-Versionen und
die Übernahme von einleitenden Sätzen bzw. Überschriften! In
diese Richtung gab es in Deutschland auch schon einmal eine
Entscheidung wegen Schadensersatzes aufgrund der Darstellung
eines Bildes als Thumbnail in einer Bildersuchmaschine. Das
LG Bielefeld ließ das Bestehen einer Rechtsverletzung
offen, weil es keinen Schaden erkennen konnte...
Mit einer Entscheidung im Berufungsverfahren wird in
Belgien im September gerechnet.