YouTube wirft mehrere rechtliche Probleme auf, denen ich
mich in meinen nächsten beiden Aufsatz-Veröffentlichungen
angenommen habe:
Die Filmindustrie hat mehrer Klagen in den USA und in
einigen anderen Ländern am laufen, weil urheberrechtlich
geschützte Videos auf der Plattform zu finden sind. Google
wehrt sich gegen die Vorwürfe und weist, zuletzt in der vor
wenigen Tagen
abgegebenen Klageerwiderung im Verfahren gegen Viacom,
darauf hin, dass das Unternehmen nicht nur den Anforderungen
des US-amerikanischen Rechts genüge, indem es nach einem
Hinweis illegale Videos entferne, sondern zum Schutz von
Urhebern "far beyond its legal obligations" tätig
werde. In der GRUR Int. wird zur Rechtslage in den USA
demnächst mein Beitrag mit dem Titel "Die
Haftung von YouTube für urheberrechtsverletzende Uploads
seiner Nutzer nach US-amerikanischem Recht"
erscheinen.
Wer auf seiner eigenen Webseite Videos von YouTube
einbindet, läuft Gefahr, Videos zu verwenden, die bereits
unter Verletzung von Urheberrechten auf die Plattform
gelangt sind. Ob der Einbettende dadurch selber
Urheberrechte verletzt (z.B. das Recht der öffentlichen
Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG) oder für die
Rechtsverstöße von YouTube als Mitstörer haftet, ist Thema
meines Aufsatzes "Haftung
für Embedded Videos von YouTube und anderen Videoplattformen
im Internet". Dieser wird in der ZUM
publiziert werden.