12.5.2008
Verfassungsbeschwerde wegen Verbot eines AVS-Systems
Tobias Huch, Geschäftsführer der Mainzer Firma Resisto IT,
hat das Bundesverfassungsgericht wegen des Urteils des BGH
zu Altersverifikationssystemen angerufen. Er sieht sich
durch dieses in seinen Grundrechten zur freien
Meinungsäußerung und Berufsausübung verletzt.
Der BGH hatte
sich der herrschenden Ansicht angeschlossen, dass es
jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn
Sex-Sites den Nutzern nach der Eingabe der Nummer eines
Personalausweises oder Reisepasses zugänglich gemacht
werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich
ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, decke sich ein
solches Altersverifikationssystem (AVS) nicht mit den
gesetzlichen Bestimmungen (Urteil
vom 18.10.2007, Az. I ZR 102/05).