20.4.2008
Rechenzentren von Google in den USA und Deutschland
In seiner Thumbnail-Entscheidung
äußerte sich das Thüringer Oberlandesgericht zu einer Verletzung des
Vervielfältigungsrechts wie folgt:
"Es kann dahingestellt
bleiben, ob bereits die Herstellung von Verkleinerungen bzw. Komprimierungen der
Bilder mit stark reduzierter Pixelanzahl und die Ablage dieser thumbnails auf
Speichermedien eine Vervielfältigung der Werke der Klägerin im Sinne von § 16
Abs. 1 UrhG darstellt. Weil solche Vervielfältigungs- bzw. Speicherhandlungen
unstreitig in den USA bzw. auf in den USA gelegenen Speichermedien der Beklagten
erfolgen, wäre die Beurteilung der Rechtmäßigkeit solcher Nutzungshandlungen der
deutschen Gerichtsbarkeit entzogen und wäre eine Unterlassungsklage insoweit
unzulässig."
Doch stimmt dies wirklich? Erfolgt die Vervielfältigung
immer nur in den USA? Schließlich betreibt Google
Datencenter rund um den Globus und warum sollten hier nicht
auch die Thumbnails gespeichert sein? Google legt
Informationen über seine Infrastruktur weitgehend nicht
offen, aber es gibt doch einige Quellen, die näheres über
die Datencenter berichten. Danach gibt es solche in Europa
u.a. auch in Berlin und Frankfurt. Von daher wäre es
interessant, was das Gericht geschrieben hätte, wenn die
Lokalisierung in den USA bestritten worden wäre.