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20.4.2008 Rechenzentren von Google in den USA und Deutschland
In seiner Thumbnail-Entscheidung äußerte sich das Thüringer Oberlandesgericht zu einer Verletzung des Vervielfältigungsrechts wie folgt:

"Es kann dahingestellt bleiben, ob bereits die Herstellung von Verkleinerungen bzw. Komprimierungen der Bilder mit stark reduzierter Pixelanzahl und die Ablage dieser thumbnails auf Speichermedien eine Vervielfältigung der Werke der Klägerin im Sinne von § 16 Abs. 1 UrhG darstellt. Weil solche Vervielfältigungs- bzw. Speicherhandlungen unstreitig in den USA bzw. auf in den USA gelegenen Speichermedien der Beklagten erfolgen, wäre die Beurteilung der Rechtmäßigkeit solcher Nutzungshandlungen der deutschen Gerichtsbarkeit entzogen und wäre eine Unterlassungsklage insoweit unzulässig."

Doch stimmt dies wirklich? Erfolgt die Vervielfältigung immer nur in den USA? Schließlich betreibt Google Datencenter rund um den Globus und warum sollten hier nicht auch die Thumbnails gespeichert sein? Google legt Informationen über seine Infrastruktur weitgehend nicht offen, aber es gibt doch einige Quellen, die näheres über die Datencenter berichten. Danach gibt es solche in Europa u.a. auch in Berlin und Frankfurt. Von daher wäre es interessant, was das Gericht geschrieben hätte, wenn die Lokalisierung in den USA bestritten worden wäre.

Liste der Rechenzentren  


   

Google
 
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