Google setzt zur Bestimmung der Qualität der
Trefferliste u.a. auf sog. Google Quality Rater. Nach dem derzeitigen
Erkenntnisstand bewerten diese Ergebnislisten für einen Suchbegriff, greifen
aber nicht direkt in die Zusammenstellung der Trefferliste ein. Sie sollen einen
Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Suchergebnisse liefern und z.B. auch
Webseiten kennzeichnen, die gegen die Google-Richtlinien verstoßen oder
pornographischen Inhalt aufweisen.
Die Regeln, wonach die
Rater arbeiten, sind in einem firmeninternen Papier
zusammengefasst, von dem eine Kopie aber seinen Weg ins
Internet gefunden hat und rasch auf zahlreichen Webseiten
publiziert wurde. Bei einer Suche nach "Guidelines
for Quality Raters" lassen
sich die Arbeitsanweisungen noch immer finden.
Ein Rater muss z.B. eine Zielseite nach einem bestimmten
Raster bewerten:
- VITAL - Ein absolut passendes Ergebnis, z.B. bei einer Suche nach Amazon die
Seite amazon.de
- USEFULL - Die Seite enthält weitere Informationen, welche die Hauptseite ergänzt oder sinnvoll erweitert
- RELEVANT - Die Seite ist passend, geht aber nicht sehr in die Tiefe, sondern behandelt das Thema eindimensional
- NOT RELEVANT - Die Seite passt nicht zum Thema oder nur am Rand
- OFF TOPIC - Die Seite geht am Thema vorbei
Aus meiner Sicht besonders interessant, auch die
Ausführung, dass Suchmaschinen-Spam dann nicht vorliegt,
wenn keine Absicht zur Manipulation besteht. So ist z.B.
Weiß-auf-Weiß-Schrift grundsätzlich verboten, aber kein
Spam, wenn hier z.B. nur das Datum eines Updates oder ein
Urheberhinweis erscheint.