17.4.2008
AdWords-Werbung in Großbritannien: Markennamen zur Nutzung frei?
Google ändert in
Großbritannien seinen Nutzungsbedingungen für AdWords (AdWords
Trademark Policy Revision (IK and Ireland)). Ab dem
5.5.2008 wird es für Werbekunden möglich sein, auch
markenrechtlich geschützte Begriffe als Keywörter zu
verwenden. Damit erfolgt eine Angleichung an die
Möglichkeiten in den USA und Kanada. Der Schritt mag zu
höheren Einnahmen führen, dürfte aber ebenso die Zahl der
AdWords Gerichtsverfahren in die Höhe treiben.
Der Schritt von
Google könnte durch ein jüngeres Gerichtsurteil motiviert
sein, bei dem Viktor Wilson Yahoo verklagte, da bei einer
Suche nach Mr Spicy (diesen Begriff hatte er sich
markenrechtlich schützen lassen) Werbung einer
Supermarktkette erschien. Der Richter wies die Klage ab.
Doch wird dies schwerlich eine verlässliche Grundlage für
Werbetreibende sein, denn die Kette hatte hier gerade nicht
"Mr Spicy", sondern nur "spicy" als Keywort erworben. Die
Rechtslage ist damit alles andere als geklärt in
Großbritannien, auch wenn
bisherige Entscheidungen grünes
Licht für die Verwendung markenrechtlich geschützter
Begriffe zu geben scheinen.