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17.4.2008 AdWords-Werbung in Großbritannien: Markennamen zur Nutzung frei?

Google ändert in Großbritannien seinen Nutzungsbedingungen für AdWords (AdWords Trademark Policy Revision (IK and Ireland)). Ab dem 5.5.2008 wird es für Werbekunden möglich sein, auch markenrechtlich geschützte Begriffe als Keywörter zu verwenden. Damit erfolgt eine Angleichung an die Möglichkeiten in den USA und Kanada. Der Schritt mag zu höheren Einnahmen führen, dürfte aber ebenso die Zahl der AdWords Gerichtsverfahren in die Höhe treiben.

Der Schritt von Google könnte durch ein jüngeres Gerichtsurteil motiviert sein, bei dem Viktor Wilson Yahoo verklagte, da bei einer Suche nach Mr Spicy (diesen Begriff hatte er sich markenrechtlich schützen lassen) Werbung einer Supermarktkette erschien. Der Richter wies die Klage ab. Doch wird dies schwerlich eine verlässliche Grundlage für Werbetreibende sein, denn die Kette hatte hier gerade nicht "Mr Spicy", sondern nur "spicy" als Keywort erworben. Die Rechtslage ist damit alles andere als geklärt in Großbritannien, auch wenn bisherige Entscheidungen grünes Licht für die Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe zu geben scheinen.

Victor Andrew Wilson v. Yahoo! UK Ltd. / Overture Services Ltd


   

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