9.4.2008
Suchanfragen als Beweis in Kinderporno-Prozess in den USA
Michael Jensen wurde in den USA der Besitz von drei
kinderpornographischen Bildern auf seinem Computer
vorgeworfen. Nach seiner Verurteilung stütze er seine
Berufung darauf, dass es nicht genügend Beweise dafür gäbe,
dass die Bilder mit seinem Wissen auf den Computer gelangt
und nicht automatisch heruntergeladen worden sind. Das
Berufungsgericht folgte dem nicht und sah es als
hinreichenden Beweis an, dass der Angeklagte über einen
längeren Zeitraum nach derartigem Material mit Suchmaschinen
gesucht hat.