Der Inhaber der
Marke «G-Mail ...und die Post geht richtig
ab.», Herr Daniel Giersch, hat vor
dem LG Hamburg 2005 eine einstweilige Verfügung gegen
Google erwirkt, die es dem Unternehmen untersagt,
die Bezeichnung «Gmail» weiter für seinen
E-Mail-Dienst zu verwenden, weil es damit seine Rechte
verletzt. Google hat deswegen seinen Dienst in Deutschland
in Google Mail umbenannt. Auch das Hauptsacheverfahren
vor dem Landgericht Hamburg (Az. 312 O 475/05)
gegen Google hat Herr Giersch gewonnen. Im Juli 2007 hat das
Hanseatische Oberlandesgericht diese Entscheidung bestätigt
(Urteil vom 4.7.2007, Az. 5 U 87/06, MMR 2007, 653 ff.). Das
Gericht hat eine Revision zum BGH nicht zugelassen.
Anfang 2007
hat sich das europäische Harmonisierungsamt für den
Binnenmarkt mit dieser Thematik beschäftigt. Google hatte
dort bereits 2004 die Wortmarke Gmail beantragt.
Dagegen hatte Giersch Widerspruch eingelegt. Diesem ist
wegen Verwechslungsgefahr mit seiner seit über sechs Jahren
eingetragenen deutschen Marke stattgegeben worden (Az. B
795569). Dagegen hat Google Widerspruch eingelegt und jetzt
erneut verloren. In der Begründung heißt
es, Gmail sei der bereits registrierten Marke G-Mail des
deutschen Unternehmers Daniel Giersch zu ähnlich. "Es
besteht die Gefahr der Verwechslung. Das gemeinsame Element
Gmail verleiht beiden Marken eine visuelle, phonetische und
konzeptionelle Gemeinsamkeit."
Google kann die Entscheidung vor dem Europäischen Gericht
Erster Instanz anfechten.
Beim Handelsgericht Zürich hat
Google bereits letztes Jahr eine Löschungsklage gegen die
ältere Schweizer Marke "Gmail" von Herrn Giersch
eingereicht.
Auch in Großbritannien trägt
Googles E-Mail-Dienst den Namen "Google Mail", weil die
Markenrechte für den Namen "Gmail" nicht bei Google liegen.