Links & Law - Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung für Juristen & Webmaster

Internetrecht für Juristen und Webmaster Suchmaschinen & Such-maschinenoptimierung Blog zu Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung Links & Law SEO-Angebote Urteile zum Internetrecht Literatur zu SEO und Internetrecht  Lebenslauf / Impressum 
31.3.2008 G-Mail oder Google Mail - Wie darf Google seinen E-Mail-Dienst nennen?

Der Inhaber der Marke «G-Mail ...und die Post geht richtig ab.», Herr Daniel Giersch, hat vor dem LG Hamburg 2005 eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirkt, die es dem Unternehmen untersagt, die Bezeichnung «Gmail» weiter für seinen E-Mail-Dienst zu verwenden, weil es damit seine Rechte verletzt. Google hat deswegen seinen Dienst in Deutschland in Google Mail umbenannt. Auch das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg (Az. 312 O 475/05) gegen Google hat Herr Giersch gewonnen. Im Juli 2007 hat das Hanseatische Oberlandesgericht diese Entscheidung bestätigt (Urteil vom 4.7.2007, Az. 5 U 87/06, MMR 2007, 653 ff.). Das Gericht hat eine Revision zum BGH nicht zugelassen.

Anfang 2007 hat sich das europäische Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt mit dieser Thematik beschäftigt. Google hatte dort bereits 2004 die Wortmarke Gmail beantragt. Dagegen hatte Giersch Widerspruch eingelegt. Diesem ist  wegen Verwechslungsgefahr mit seiner seit über sechs Jahren eingetragenen deutschen Marke stattgegeben worden (Az. B 795569). Dagegen hat Google Widerspruch eingelegt und jetzt erneut verloren. In der Begründung heißt es, Gmail sei der bereits registrierten Marke G-Mail des deutschen Unternehmers Daniel Giersch zu ähnlich. "Es besteht die Gefahr der Verwechslung. Das gemeinsame Element Gmail verleiht beiden Marken eine visuelle, phonetische und konzeptionelle Gemeinsamkeit." Google kann die Entscheidung vor dem Europäischen Gericht Erster Instanz anfechten.

Beim Handelsgericht Zürich hat Google bereits letztes Jahr eine Löschungsklage gegen die ältere Schweizer Marke "Gmail" von Herrn Giersch eingereicht.

Auch in Großbritannien trägt Googles E-Mail-Dienst den Namen "Google Mail", weil die Markenrechte für den Namen "Gmail" nicht bei Google liegen.


   

Google
 
Web www.linksandlaw.de

 

 

 

n

 

News

Die aktuellen News finden Sie auf dieser Seite. auf dieser Seite.

Ältere News wandern ins Archiv (2005, 2006, 2007, 2008,  2009, 2010, 2011 und 2012)  

 

 
 

Internetrecht-Startseite | Kontakt | Anwälte Internetrecht | Internetrecht-Suchmaschine

Copyright © 2002-2009 Dr. Stephan Ott