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29.3.2008 Forum zu Kochrezepten: OLG Hamburg zur Abgrenzung eigener von fremden Inhalten

Seit einigen Monaten ist der Haftungsguide für Forenbetreiber nun schon online. Nebenher arbeite ich  an ersten Verbesserungen und Aktualisierungen für eine 2. Auflage. Auf ein neues Urteil des OLG Hamburg möchte ich in Form des Guides hinweisen:

Fall 6 a (nachgebildet OLG Hamburg, Urteil vom 26.9.2007, Az.: 5 U 165/06)

Sachverhalt: Frau T betreibt ein Internetforum zu absonderlichen Speisen und Getränken. Dabei ermöglicht sie Nutzern den Upload von Rezepten und Bildern der fertigen Gerichte. Diese werden mit einem Emblem von Frau T, einer magentafarbenen Kochmütze versehen. Für Nutzer ist erkennbar, dass die Rezepte nicht von Frau T, sondern von anderen Nutzern geschrieben worden sind. Es findet sich eine Angabe des eigentlichen Verfassers, oft allerdings nur ein nicht näher identifizierbares Pseudonym. In den Nutzungsbedingungen findet sich ein Hinweis auf eine redaktionelle Überprüfung der Rezepte vor der Freischaltung. Im Forum tauchen immer wieder urheberrechtlich geschützte Bilder von Gerichten auf, die Nutzer auf anderen Webseiten gefunden haben und ins Forum von Frau T hochgeladen haben. Sind die Rezepte einschließlich der Bilder eigene oder fremde Inhalte für Frau T?

Lösung: Für die Annahme eigener Inhalte sprechen hier zahlreiche Aspekte:

  • Das Emblem zeigt, dass es sich nicht mehr um beliebige Fremdinhalte handelt.
  • Das Angebot erweckt den Eindruck, dass der Plattformbetreiber die Inhalte in eigener Verantwortung präsentiert. Diese bilden den "redaktionellen Kerngehalt" der Webseite. Man kann sich das vielleicht am besten so vorstellen wie eine News-Seite, die Beiträge von freischaffenden Journalisten veröffentlicht. Deren Name wird zwar genannt, aber die Verantwortung für die Inhalte liegt doch bei dem Betreiber der Seite, der Redaktion. Die einzelnen Beiträge sind keine fremden Inhalte.
  • Es handelt sich um keine reine Veröffentlichung von Drittinformationen. Es findet eine redaktionelle Überprüfung statt (im Fall des OLG Hamburg war die Zeit zwischen Einsendung und Veröffentlichung sogar einige Monate). 

Fazit: Der Fall zeigt einmal mehr, dass eine Vorprüfung von Inhalten ein Aspekt zur Annahme eigener Inhalte ist. Die anderen Begründungsansätze werden für ein "normales" Internetforum mit sofortiger Freischaltung der Beiträge und lediglich der Vorgabe eines "optischen Rahmens" eher von untergeordneter Relevanz sein.


   

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