Google und andere Suchmaschinen
verbieten jedes Vorgehen, mit dem auf künstliche Weise
Klicks generiert werden. Alle Aktivitäten werden mit Hilfe
von technischen Systemen und Expertenauswertungen
kontrolliert. Klicks auf Werbeanzeigen, die als ungültig
registriert werden, führen nicht zu Einnahmen und werden
Inserenten nicht in Rechnung gestellt. Wirklich seriöse
Schätzungen darüber, wie viele Klicks letztlich Werbekunden
trotzdem zu Unrecht bezahlen, gibt es nicht. Zahlen von bis
zu 80 % werden behauptet.
Einigkeit besteht lediglich insoweit, als Klickbetrug
als einer der wichtigsten Hemmnisse für Online-Werbung
angesehen wird. Nach einem Bericht der New York Times
sollen 45 Prozent der Werbekunden über möglichen Klickbetrug
bei ihrer Pay-Per-Click-Werbung besorgt sein. Die Betreiber
der Suchmaschinen versichern zwar, ihre Daten ständig nach
Klickbetrügern zu untersuchen, Details über ihre Programme
zur Prävention von Klickbetrug wollen sie aber nicht
öffentlich bekannt machen, um den Klickbetrügern nicht eine
Anpassung ihrer Systeme zu ermöglichen. Im Rahmen des
Verfahrens zwischen Lane’s Gifts und Google, bescheinigte
2006 eine unabhängige
Studie zu den
Klickbetrugspraktiken durch Professor Dr. Alexander Tuzhilin,
der Einblick in die von Google getroffenen Maßnahmen
erhielt, Google vernünftige Maßnahmen gegen Klickbetrug
ergriffen zu haben ("Google's efforts to combat click fraud
are reasonable").
Ebenfalls
2006 hat Google in einer class action wegen zu hoher
Rechnungen aufgrund Klickbetrugs unter Zustimmung des
Gerichts einen Vergleich mit Werbekunden geschlossen und
sich bereit erklärt, 90 Millionen US-Dollar in Form von
Anwaltskosten und Werbegutschriften zu zahlen. Damit waren
alle möglichen Ansprüche wegen Klickbetrugs von allen
Werbekunden erledigt, die nicht ausdrücklich gegen ihre
Einbeziehung in den Vergleich widersprochen haben, um sich
selber noch die Möglichkeit offen zu halten, gerichtlich
gegen Google vorzugehen. (Lane's Gifts
and Collectibles LLC v. Yahoo! Inc., Case No. CV-2005-52-1
(Ark. Cir. Ct. complaint filed Feb. 17, 2005),
http://blog.ericgoldman.org/archives/lanegiftsac.pdf.)
Einige kleinere Gerichtsverfahren von Unternehmen, die
diesem Vergleich widersprochen haben, laufen derzeit in
den USA noch. Zu nennen ist hier insbesondere das
Verfahren Feldman v. Google Inc., 2007 WL 966011 (E.D.
Pa. March 2007). Feldman reichte seine Klage in
Pennsylvania ein. Das Verfahren wurde jedoch nach
Kalifornien verwiesen, weil das angerufene Gericht die
Gerichtsstandsvereinbarung im AdWords-Vertrag für
wirksam gehalten hat. Google kann daher wegen
Klickbetrugs von allen Kunden nur in Kalifornien
verklagt werden.
Schließlich muss sich in den USA die
Suchmaschine Findwhat nicht nur den Vorwurf gefallen
lassen, nicht genug aktiv gegen Klickbetrug zu
unternehmen, sondern ganz im Gegenteil, durch von ihr
selbst verantwortete Klicks die Werbekosten seiner
Kunden in die Höhe zu treiben. Findwhat soll sowohl
einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen geschlossen
haben, das ein automatisiertes Programm zum Klicken auf
Werbeanzeigen erstellt hat, als auch selbst manuell
Werbeanzeigen angeklickt haben.
Es wäre auch nicht überraschend, wenn Google in
Zukunft wegen Klickbetrugs erneut belangt wird. Der
Vergleich denkt ja nur Ansprüche bis zum Vergleich ab
und es besteht jederzeit die Gefahr, dass ein Anwalt
wieder eine class findet, die Google erneut
vorwirft, nicht genügend gegen Klickbetrug zu
unternehmen.
Einen ausführlicheren Überblick bietet Prog. Goldman,
Click Fraud.