Links & Law - Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung für Juristen & Webmaster

Internetrecht für Juristen und Webmaster Suchmaschinen & Such-maschinenoptimierung Blog zu Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung Links & Law SEO-Angebote Urteile zum Internetrecht Literatur zu SEO und Internetrecht  Lebenslauf / Impressum 
19.3.2008 Abofalle im Internet - Urteil zu Preisangaben im Internet vom LG Frankfurt

Das LG Frankfurt a.M. hat sich mit Urteil vom 5.9.2007, Az. 3-08 O 35/07 (http://www.jurpc.de/rechtspr/20080043.htm), mit Preisangaben im Internet beschäftigt. Immer öfter bekomme ich im familiären und beruflichen Umfeld von Anbietern mit, die versuchen, die Unentgeltlichkeit ihrer Dienste zu verschleiern und Kunden dann mit Rechnungen überraschen, in der Hoffnung, dass diese eingeschüchtert bezahlen. Betroffenen ist zu raten, hier anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, zumal die Siegchancen oft gut stehen werden. Auch das LG Frankfurt hat einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung zu Recht bejaht.

Eine Preisangabe ist nur dann leicht erkennbar i.S.d. § 1 VI 2 PAngV, wenn der Verbraucher sie ohne Schwierigkeiten auffinden kann. Die Preisangabe darf nicht versteckt werden. Sie kann zwar auch durch einen unmissverständlichen Sternchenhinweis erfolgen, wenn der Verbraucher hinreichend klar darauf hingewiesen wird. Dieser ist dann aber so zu platzieren, dass der Verbraucher vor der Inanspruchnahme der Leistung klar und eindeutig auf den für die Leistung zu zahlenden Preis hingewiesen wird. Wird der Verbraucher hingegen nur aufgefordert, sich vollständig anzumelden, ohne dass darauf hingewiesen wird, dass mit vollzogener Anmeldung ein bestimmter Betrag für ein Abonnement zu zahlen ist, wird der Verbraucher nicht klar und eindeutig auf den Preis hingewiesen. Auch wenn die Preisangabe in den AGB enthalten ist und der Verbraucher bestätigt hat, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben, stellt dies keine leichte Erkennbarkeit des Preises dar. Der Verbraucher müsste nämlich zunächst eine Fülle anderer Informationen lesen, bevor er an versteckter Stelle in den AGB auf die Entgeltpflichtigkeit stößt.

Sie zu Preisangaben im Internet auch den Beitrag zu einem Urteil des LG Hanau!


   

Google
 
Web www.linksandlaw.de

 

 

 

n

 

News

Die aktuellen News finden Sie auf dieser Seite. auf dieser Seite.

Ältere News wandern ins Archiv (2005, 2006, 2007, 2008,  2009, 2010, 2011 und 2012)  

 

 
 

Internetrecht-Startseite | Kontakt | Anwälte Internetrecht | Internetrecht-Suchmaschine

Copyright © 2002-2009 Dr. Stephan Ott