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13.3.2008 Abmahnung wegen Verwendung von Google Earth Satellitenbildern
Es ist ziemlich einfach, Luftaufnahmen von Google Earth per E-Mail zu versenden oder gar in die eigene Webseite einzubinden. Doch Vorsicht! Auch hier droht eine Abmahnfalle, wie ein Bericht des Spiegel zeigt.

Die Rechte an den Luftbildern liegen nämlich nicht bei Google, sondern bei kleinen Firmen, wie z.B. der Magdeburger Firma Geocontent, die von 2001 bis 2006 ganz Deutschland aus der Luft hat fotografieren lassen und die Aufnahmen an Google lizenziert hat. Obwohl Google auf die Frage "Darf ich Bilder im Web verwenden?", antwortet

"Wir freuen uns, dass Sie Google Earth noch stärker in Ihre Online-Welt integrieren möchten. Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen."

erhielt eine Blog-Betreiberin eine Abmahnung der Berliner "Gesellschaft für kartographische Abdruck- und elektronische Vervielfältigungsrechte" (GEKA), die von der Magdeburger Firma beauftragt worden war, unerlaubte Verwendungen der Luftbilder und Karten zu verfolgen. Bei "richtiger Betrachtung" könne bei Google durchaus herausgelesen werden, "dass allenfalls eine rein private, aber keinesfalls eine wie auch immer geartete Nutzung in kommerziellem Zusammenhang zulässig sein soll". Die Bloggerin wurde aufgefordert ca. 1400 Euro für die Verwendung zweier Bilder zu bezahlen.

Insgesamt sollen mehrere 100 illegale Verwendungen von Google Earth Bildmaterial entdeckt worden sein. Zumindest in einigen weiteren Fällen kam es zu Abmahnungen. Auch das LG Hamburg hat sich in einem mir noch nicht vorliegenden Beschluss mit dieser Thematik beschäftigt (Az. 310 O 64/08) und die interpretationsbedürftige Aussage von Google nicht als Entschuldigung für eine unrechtmäßige Verwendung durchgehen lassen.

Der Spiegel hat daraufhin wohl noch einmal bei Google nachgefragt, so dass derzeit folgendes gelten dürfte:

Dürfen Privatpersonen Screenshots von Google Earth auf ihren Seiten zeigen?
Privatpersonen dürfen Screenshots von Google Earth auf ihrer privaten Webseite abbilden.

Dürfen (Klein)unternehmer Screenshots von Google Earth auf ihren Seiten zeigen?
Gewerbliche Nutzer dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis Screenshots von Google Earth auf ihren Webseiten verwenden, die Erläuterung ist abrufbar.

Dürfen Privatpersonen Screenshots von Google Maps auf ihren Seiten zeigen?
Nein. Die Nutzungsbedingungen von Google Maps erlauben nur die Einbettung über die API (Application Programming Interface) .

Dürfen (Klein)unternehmer Screenshots von Google Maps auf ihren Seiten zeigen?
Nein. Die Nutzungsbedingungen von Google Maps erlauben nur die Einbettung über die API (Application Programming Interface) .

Wer darf Karten und Luftbilder von Google Maps per API eingebettet zeigen?
Die kostenfreie Google Maps API darf auf Seiten angezeigt werden, welche für jedermann frei zugänglich sind, unabhängig davon ob es sich dabei um gewerbliche oder nicht-gewerbliche Seiten handelt. Ansonsten wird eine kostenpflichtige Google Maps Enterprise Lizenz benötigt.


   

Google
 
Web www.linksandlaw.de

 

 

 

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