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12.3.2008 OLG Frankfurt zu Google AdWords
Das OLG Frankfurt hat mit seinem Urteil vom 26.2.2007, Az. 6 W 17/08, eine Entscheidung zur Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe als AdWords getroffen, die ich nur begrüßen kann. Das Gericht verneint zumindest für den Fall eine kennzeichenrechtlich relevante Benutzungshandlung, in dem die AdWord-Werbung von den Trefferanzeigen erkennbar abgegrenzt dargestellt wird. Bei Google sei dies der Fall.

Nach meiner Ansicht ist für einen markenrechtlichen Anspruch kein Raum, wenn Werbung und Inhalte hinreichend getrennt sind. Nutzer bringen dann die deutlich gekennzeichnete Werbung nicht mit dem nachgesuchten Markeninhaber in Verbindung. Das OLG Frankfurt hält damit die Argumentation des BGH zu Metatags nicht auf Google AdWords für übertragbar und widerspricht insoweit den OLGs Braunschweig, Dresden  und Stuttgart. Im Moment heißt es auf ein Machtwort des BGH zu warten, bei dem mehrere Verfahren zu Google AdWords anhängig sind.


   

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