Bei JurPC ist Anfang des Monats ein Beitrag von Thomas
Walter Haug veröffentlicht worden, der sich kritisch mit
der Untätigkeit des Gesetzgebers hinsichtlich
spezifischer Regelungen zu Hyperlinks und Suchmaschinen
auseinandersetzt. Der Autor könnte sich u.a. eine
gesetzliche Verankerung einer "implied license theory"
vorstellen. Suchmaschinenbetreiber haben in der
Vergangenheit erfolgreich damit argumentiert, dass
Webmaster eine Verlinkung ihrer Inhalte wünschen und mit
dieser grundsätzlich einverstanden sind. In die gleiche
Richtung wird von ihrer Seite hinsichtlich der
Erstellung von Thumbnails und der Cache Funktion
argumentiert. Auch in diese Nutzung von Werken sollen
die Urheber konkludent einwilligen. Die Gerichte stehen
einer derartigen Lösung oft sehr kritisch gegenüber,
weswegen ich eine derartige Neuregelung auch für äußerst
sinnvoll halten würden. Eine Erweiterung der
Schrankenregelungen ist erforderlich, um die
Rechtsunsicherheit im Suchmaschinenrecht zu beseitigen.
Am weitest gehenden wäre dabei die Einführung einer
fair use Schranke nach dem Vorbild des
US-amerikanischen Rechts. In diese Richtung zu denken,
habe ich bereits in mehreren Publikationen angeregt.
Hyperlinks und die Lokalisierung von Inhalten im
Internet - Genügt der europäische Rechtsrahmen den
Anforderungen der modernen Informationsgesellschaft?