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11.3.2008 Erweiterung der Schrankenregelungen für Suchmaschinen?
Bei JurPC ist Anfang des Monats ein Beitrag von Thomas Walter Haug veröffentlicht worden, der sich kritisch mit der Untätigkeit des Gesetzgebers hinsichtlich spezifischer Regelungen zu Hyperlinks und Suchmaschinen auseinandersetzt. Der Autor könnte sich u.a. eine gesetzliche Verankerung einer "implied license theory" vorstellen. Suchmaschinenbetreiber haben in der Vergangenheit erfolgreich damit argumentiert, dass Webmaster eine Verlinkung ihrer Inhalte wünschen und mit dieser grundsätzlich einverstanden sind. In die gleiche Richtung wird von ihrer Seite hinsichtlich der Erstellung von Thumbnails und der Cache Funktion argumentiert. Auch in diese Nutzung von Werken sollen die Urheber konkludent einwilligen. Die Gerichte stehen einer derartigen Lösung oft sehr kritisch gegenüber, weswegen ich eine derartige Neuregelung auch für äußerst sinnvoll halten würden.  Eine Erweiterung der Schrankenregelungen ist erforderlich, um die Rechtsunsicherheit im Suchmaschinenrecht zu beseitigen. Am weitest gehenden wäre dabei die Einführung einer fair use Schranke nach dem Vorbild des US-amerikanischen Rechts. In diese Richtung zu denken, habe ich bereits in mehreren Publikationen angeregt.

Hyperlinks und die Lokalisierung von Inhalten im Internet - Genügt der europäische Rechtsrahmen den Anforderungen der modernen Informationsgesellschaft?


   

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