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26.2.2008 EuGH zu Jugendschutz und Internet-Versandhandel
LG und OLG Koblenz hielten es 2004 im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens für unzulässig, dass Anime-Comic-DVDs, die in Großbritannien durch die BBFC (British Board of Film Classification) ab 15 Jahre freigegeben wurden, im Wege des Versandhandels nach Deutschland geliefert werden, weil die FSK keine Altersprüfung vorgenommen hat. Im Hauptsacheverfahren legte das LG Koblenz dem EuGH folgende Fragen vor:

1. Steht der Grundsatz des freien Warenverkehrs im Sinne des Art. 28 EG einer deutschen Rechtsvorschrift entgegen, die den Vertrieb von Bildträgern (DVD, Videos) im Versandhandel verbietet, die keine Kennzeichnung darüber tragen, dass sie einer deutschen Prüfung der Jugendfreiheit unterzogen wurden?

2. Insbesondere: Stellt das Verbot des Versandhandels mit solchen Bildträgern eine Maßnahme gleicher Wirkung im Sinne des Art. 28 EG dar?

3. Wenn ja: Ist ein solches Verbot nach Art. 30 EG unter Berücksichtigung der Richtlinie 2000/31/EG auch dann gerechtfertigt, wenn der Bildträger einer Prüfung auf ihre Jugendfreiheit durch einen anderen Mitgliedstaat der EU unterzogen wurde und entsprechend gekennzeichnet ist, oder stellt eine solche Kontrolle durch einen anderen Mitgliedstaat der EU ein milderes Mittel im Sinne dieser Vorschrift dar?
 

Das EuGH hat diese Fragen mit Urteil vom 14.2.2008; Az.: C 244/06 wie folgt entschieden:

"Art. 28 EG steht einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegen, die den Verkauf und die Überlassung von Bildträgern im Versandhandel verbietet, die nicht von einer obersten Landesbehörde oder einer innerstaatlichen Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle zum Zweck des Schutzes Minderjähriger geprüft und eingestuft wurden und die keine Angabe einer solchen Behörde oder Organisation über die Altersfreigabe tragen, es sei denn, dass das durch die Regelung vorgesehene Verfahren zur Prüfung, Einstufung und Kennzeichnung von Bildträgern nicht leicht zugänglich ist oder nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden kann oder dass die Ablehnungsentscheidung nicht in einem gerichtlichen Verfahren angefochten werden kann."

Solange also eine Alterskennzeichnung von DVDs in Deutschland in einem leicht zugänglichen Verfahren zu erlangen ist, verstößt das Verbot zur Einfuhr der DVDs nicht gegen europäisches Recht.

Allgemein zu Jugendschutz und Internet-Versandhandel siehe "Versandhandel mit jugendschutzrelevanten Trägermedien".


   

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