LG und OLG Koblenz hielten es 2004 im Rahmen eines
einstweiligen Rechtsschutzverfahrens für unzulässig,
dass Anime-Comic-DVDs, die in Großbritannien durch die
BBFC (British Board of Film Classification) ab 15 Jahre
freigegeben wurden, im Wege des Versandhandels nach
Deutschland geliefert werden, weil die FSK keine
Altersprüfung vorgenommen hat. Im Hauptsacheverfahren
legte das LG Koblenz dem EuGH folgende Fragen vor:
1.
Steht der Grundsatz des freien Warenverkehrs im Sinne
des Art. 28 EG einer deutschen Rechtsvorschrift
entgegen, die den Vertrieb von Bildträgern (DVD, Videos)
im Versandhandel verbietet, die keine Kennzeichnung
darüber tragen, dass sie einer deutschen Prüfung der
Jugendfreiheit unterzogen wurden?
2. Insbesondere: Stellt das Verbot des Versandhandels
mit solchen Bildträgern eine Maßnahme gleicher Wirkung
im Sinne des Art. 28 EG dar?
3. Wenn ja: Ist ein solches Verbot nach Art. 30 EG unter
Berücksichtigung der Richtlinie 2000/31/EG auch dann
gerechtfertigt, wenn der Bildträger einer Prüfung auf
ihre Jugendfreiheit durch einen anderen Mitgliedstaat
der EU unterzogen wurde und entsprechend gekennzeichnet
ist, oder stellt eine solche Kontrolle durch einen
anderen Mitgliedstaat der EU ein milderes Mittel im
Sinne dieser Vorschrift dar?
Das EuGH hat diese Fragen mit
Urteil vom 14.2.2008; Az.: C 244/06 wie folgt
entschieden:
"Art.
28 EG steht einer nationalen Regelung
wie der im Ausgangsverfahren fraglichen
nicht entgegen, die den Verkauf und die
Überlassung von Bildträgern im
Versandhandel verbietet, die nicht von
einer obersten Landesbehörde oder einer
innerstaatlichen Organisation der
freiwilligen Selbstkontrolle zum Zweck
des Schutzes Minderjähriger geprüft und
eingestuft wurden und die keine Angabe
einer solchen Behörde oder Organisation
über die Altersfreigabe tragen, es sei
denn, dass das durch die Regelung
vorgesehene Verfahren zur Prüfung,
Einstufung und Kennzeichnung von
Bildträgern nicht leicht zugänglich ist
oder nicht innerhalb eines angemessenen
Zeitraums abgeschlossen werden kann oder
dass die Ablehnungsentscheidung nicht in
einem gerichtlichen Verfahren
angefochten werden kann."
Solange also eine
Alterskennzeichnung von DVDs in Deutschland in einem
leicht zugänglichen Verfahren zu erlangen ist, verstößt
das Verbot zur Einfuhr der DVDs nicht gegen europäisches
Recht.
Allgemein zu Jugendschutz und
Internet-Versandhandel siehe
"Versandhandel
mit jugendschutzrelevanten Trägermedien".