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25.2.2008 Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bericht in Online-Archiv
Das LG Hamburg bestätigte mit Urteil vom 18.1.2008 (Az. 324 O 507/07) im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr seine bisherige Rechtsprechung zu Löschpflichten aus Online Archiven. Danach kann ein zum Zeitpunkt der Berichterstattung zulässiger Pressebericht (z.B. die volle Namensnennung von Straftätern) nach Verstreichen eines gewissen Zeitraumes unzulässig werden. Der Betreiber des Online-Archivs muss dann die unzulässigen Teile des Berichts entfernen.

Zu dieser Problematik siehe auch den Artikel "Internet-Archive und Persönlichkeitsrechte von Verbrechern".


   

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