22.2.2008
Artikel-29-Datenschutzgruppe kündigt Bericht zu Suchmaschinen an
Die
Artikel-29-Datenschutzgruppe forderte diese Woche in
Brüssel, dass Suchmaschinen mit Sitz in den USA die
europäischen Bestimmungen für den Schutz persönlicher Daten
einhalten. Dazu gehöre auch, dass persönliche Daten nur bei
ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen gesammelt
und gespeichert werden dürfen:
"Suchmaschinen fallen unter die Datenschutzrichtlinie der
EU, wenn IP-Adressen der Nutzer oder Informationen zur
Abfolge von Suchbegriffen gesammelt werden. Die Anbieter von
Internet-Suchprogrammen wie Google, Yahoo oder MSN seien
besonders wichtig, da sie "für eine wachsende Zahl von
Bürgern zu einer täglichen Routine geworden sind".
Bis April ist mit einem umfassenden Bericht zu Suchmaschinen
und Datenschutz durch die Gruppe zu rechnen.