Wie
bereits am
31.1.2005
berichtet, hat ein Link im
Rahmen der Berichterstattung
zu Kopiersoftware, der zur
Seite des Herstellers
entsprechender Produkte
führte, dem Heise-Verlag
eine Abmahnung eingebracht.
Mittlerweile hat sich auch
das Landgericht München I
mit dem Fall beschäftigt (Az.
21 O 3220/05). Dem
Heise-Verlag wurde verboten,
den Bezug der Software 'AnyDVD'
durch das Setzen eines
Hyperlinks auf einen
Internetauftritt der
Herstellerfirma zu
ermöglichen. Heise hatte
vergeblich argumentiert, der
Link führe nur auf die
Startseite des Herstellers
und nicht direkt in den
Download-Bereich.
Ein generelles Verbot , "zu
beschreiben, dass mit Hilfe
einer bestimmten, namentlich
und nach ihrer Bezugsquelle
benannten Software
bestimmte, namentlich
benannte Kopierschutzsysteme
umgangen werden können
und/oder Werbung für den
Verkauf von Mitteln von
Kopierschutzsystemen zu
betreiben durch die
Wiedergabe von Werbeaussagen
von Dritten, insbesondere
den Hersteller solcher
Umgehungsmittel" hat das
Gericht allerdings nicht
ausgesprochen.
Die schriftlichen
Urteilsgründe liegen noch
nicht vor.