"... Dazu ist das Usenet zu komplex und für einen
Usenet-Anbieter zu schnelllebig und vielschichtig. Es würde
für den Usenet-Provider enorme Haftungsrisiken mit sich
bringen, wenn er erst im Vollstreckungsverfahren in jedem
Einzelfall vortragen und beweisen müsste, er habe die mehr
als 160.000 verschiedenen Newsgroups und den aktuellen
Datenstrom von mehreren hundert Terabyte nicht hinreichend
filtern können.
Das Gericht konnte keine für eine Störerhaftung
erforderliche Verletzung von Prüfpflichten erkennen. Der
Aufwand für eine Prüfung muss nämlich verhältnismäßig
sein..."
Und raten Sie einmal, welches Gericht das wieder ganz
anders sieht und viel weitreicherndere Pflichten eines
Anbieters annimmt. Richtig, das durch seine Urteile zur
Forenhaftung berühmt berüchtigte LG Hamburg (Urteil
vom 15.6.2007, Az.: 308 O 325/07).
Wer sich generell etwas in die Problematik der Haftung im
Internet einlesen will, der sei auf meinen
Haftungsguide für
Forenbetreiber verwiesen!