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30.1.2008
Markenrechtsverletzung nach dem Lanham Act durch Google AdWords |
LINKS & LAW
NEWSMELDUNG NR. 1000!!!
Ein Markeninhaber kann
nach 15 U.S.C. §§ 114, 1125 den Gebrauch seiner Marke
untersagen, wenn diese die Wahrscheinlichkeit einer
Verwechslung mit anderen Marken zur Folge hat. Ob der
Gebrauch einer Marke als Keyword im Rahmen des AdWords
Programms untersagt werden kann, wird in der
US-Rechtsprechung uneinheitlich gesehen. Auf die Urteile
habe ich hier immer wieder hingewiesen. Heute möchte ich die
Entscheidungen etwas systematisieren und die
Problemschwerpunkte herausarbeiten.
Eine
Markenrechtsverletzung nach dem Lanham Act hat fünf
Tatbestandsvoraussetzungen:
-
Der Anspruchsteller
muss Inhaber des Markenrechts sein.
-
Der Anspruchsgegner
hat die Marke gebraucht.
-
Dies muss im
geschäftlichen Verkehr erfolgt sein.
-
Die Marke muss im
Zusammenhang mit einem Angebot zu einem Verkauf, dem
Vertrieb oder der Werbung für Waren oder
Dienstleistungen benutzt worden sein.
-
Die Benutzung muss die
Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung mit anderen Marken
zur Folge haben.
Die unterschiedlichen
Entscheidungen in den USA gehen auf eine unterschiedliche
Auslegung des Begriffs "use" zurück. Gerichte im Second
Circuit haben diesen durchweg verneint:
-
S&L
Vitamins Inc. v. Australian Gold Inc., E.D.N.Y., No. 05-cv-1217, 9/30/07
-
Fragrancenet.com
Inc. v. Fragrancex.com Inc., 439 F. Supp. 2d 545 (E.D.N.Y. 2007) (12 ECLR
653, 7/18/07)
-
Site Pro-1
Inc. v. Better Metal LLC, U.S. Dist. LEXIS 34107 (E.D.N.Y. May 9, 2007) (12
ECLR 459, 5/16/07)
-
Merck & Co. v. Mediplan Health Consulting Inc., 431 F. Supp. 2d 425
(S.D.N.Y. 2006) (11 ECLR 375, 4/5/06)
-
Rescuecom Corp. v. Google Inc., 456 F. Supp. 2d 393 (N.D.N.Y. 2006) (11 ECLR
992, 10/4/06)
Die Ablehnung geht zurück auf eine Entscheidung des
Second Circuit Court of Appeal (1-800 Contacts Inc. v. WhenU.com, 414 F.3d 400 (2d Cir. 2005) (10 ECLR 678,
7/13/05), in der eine Benutzung einer Marke im
Zusammenhang mit Pop-Up-Werbeanzeigen verneint wurde. Jedoch
konnten Werbekunden hier das Erscheinen ihrer Anzeige nur
bei einer bestimmten Kategorie von Webseiten buchen, nicht
bezogen auf eine spezielle Marke.
Gerichte außerhalb des Second Circuit gehen daher von
einem "Use" im Sinne des Lanham Acts aus:
- Government Employee Ins. Co. v. Google Inc.,
330 F. Supp. 2d 700 (E.D. Va 2004) (9 ECLR 772 9/15/04)
-
Google Inc. v. American Blind and Wallpaper
Factory Inc., No. 03-05340 (N.D. Cal. March 30, 2005) (10 ECLR 361, 4/6/05)
-
800-JR Cigar
Inc. v. GoTo.com Inc., D.N.J., Civil Action No. 00-3179, 7/17/06
-
Buying for the Home v. Humble Abode LLC, D.N.J., No. 03-2783, 10/20/06; (LLC,
No. 03-CV-2783 (JAP) (D. N.J.
Stipulation and Order of Settlement filed Feb. 16, 2006).
-
Edina
Realty Inc. v. MLSonline.com, Civ. 04-4371, 2006, WL 737064 (D. Minn. March
20, 2006)
-
J.G.
Wentworth v. Settlement Funding LLC, E.D. Pa., No 06-0597, 1/04/07
- Boston Duck Tours, LP v. Super Duck Tours, LLC, 2007 WL 4465464 (D. Mass.
Dec. 5, 2007)
Das Urteil auf das sie sich beziehen, hat aber auch eine
Schwäche. Zwar hat der Ninth Circuit im Fall Playboy
Enter. Inc. v. Netscape Communications Corp. 354 F. 3d 1020 (9th Cir. 2004) (9
ECLR 55 1/21/04) eine Markenrechtsverletzung
bei der Einblendung von Werbebannern angenommen, doch
erfolgte im Urteil lediglich eine ausführliche Diskussion
einer Verwechslungsgefahr und wurde der "Use of Commerce"
praktisch nicht diskutiert. Ob das Gericht darin kein
Problem sah oder weil es die Frage schlicht übersehen hat,
bleibt offen.
Die Gerichte die einen "Use in Commerce"
angenommen haben, hatten als nächstes eine
Verwechslungsgefahr zu diskutieren und sahen für diese
zumeist keinen genügenden Hinweise, so Government Employee Ins. Co. v. Google Inc., E.D. Va., No. 1:04cv507 (LMB/TCB),
bench ruling 12/15/04,
Google Inc. v. American Blind and Wallpaper
Factory Inc., No. 03-05340 (N.D. Cal. March 30, 2005) (10 ECLR 361, 4/6/05: no likelihood of confusion when the ad does not
display the third-party-mark),
J.G.
Wentworth v. Settlement Funding LLC, E.D. Pa., No 06-0597, 1/04/07.
Anders im Fall
Edina
Realty Inc. v. MLSonline.com, Civ. 04-4371, 2006, WL 737064 (D. Minn. March 20,
2006). Dort konnte der Kläger darlegen, dass potentielle Kunden MLSonline
per Mail oder Telefon kontaktiert hatten und über die
Verflechtung der beiden Unternehmen verwirrt waren. Von
dieser speziellen Situation abgesehen, dürfte eine
Verwechslungsgefahr allenfalls dann anzunehmen sein, wenn
die Marke nicht nur als Keyword verwendet wird, sondern
zudem in dem Text der Werbeanzeige erscheint.
Eine genauere Auflistung mit Hinweisen zum Verfahrensgang
der wichtigsten Prozesse werde ich im Februar auf der
englischsprachigen Links & Law Webseite veröffentlichen. Mit
Spannung zu erwarten ist dieses Jahr das Berufungsverfahren
im Fall Rescuecom. Sollte der Second Circuit hier auf die
Annahme von "use" im Sinne des Lanham Acts
umschwanken, bestände in diesem Punkt plötzlich Einigkeit
unter den US-Gerichten und würde sich die Diskussion auf die
Verwechslungsgefahr konzentrieren.
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