YO !  

               Wir müssen uns nicht warm anziehen...

                        

              Die Kanzlei für Internet-, Kartell-, Antarktis- und Familienrecht  

                                                      allY McK & jOhn

 

Hier sehen Sie eine typische Aufteilung einer Webseite mit Frames. Im linken Frame befindet sich eine Menüleiste, im rechten Frame der eigentliche Inhalt, in diesem Fall ein Bild. Jetzt kann in einem der Frames ein Link gesetzt werden zu einer Geschichte der Kanzlei YO: http://www.linksandlaw.de/decision.htm (entspricht dem Link "Decision 2003" im linken Frame). Wenn Sie den Link betätigen, ändert sich weder der Inhalt im linken Frame noch die URL-Angabe in der Adresszeile des Browsers. Dort wird nach wie vor http://www.linksandlaw.de/decisionoftheweek.htm stehen. 

Jetzt handelt es sich um einen Link zu weiteren eigenen Inhalten. Hier wirft Framing keine rechtlichen Fragen auf. Anders, wenn der Link zu fremden Inhalten führt. Ich brauche nur z.B. in diesem Frame einen Link zu http://www.cnn.com zu setzen. Wenn dieser Link betätigt wird, erscheint die Seite von CNN in diesem Frame. Mein eigener linker Frame bleibt aber sichtbar. Auch erscheint die Adresse von CNN nicht in der Adresszeile. In dieser bleibt immer nur die Adresse meines Framesets sichtbar. 

Daraus ergibt sich auch ein Grund, warum die Zulässigkeit des Framings umstritten ist. Einem Nutzer könnte z.B. gar nicht auffallen, dass er es mit Inhalten eines anderen Anbieters zu tun hat. Bei der Seite von CNN wird er dies anhand des Logos noch erkennen können, aber solche Indizien werden nicht in jedem Fall gegeben sein. 

                    

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