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Nutzungsbedingungen auf deutschsprachigen Webseiten,
die das Setzen von Hyperlinks einschränken
I.
Im Internet gefundene Beispiele für Nutzungsbedingungen, die Regelungen bzgl. Links zur eigenen Website
enthalten
Erster Schritt
der Untersuchung war im November 2002 die Ermittlung einiger Webseiten, die in
ihren Nutzungsbedingungen Ausführungen zur Zulässigkeit von Links zur eigenen
Website enthalten. Vorbild war insoweit die Website www.dontlink.com,
auf der Nutzungsbedingungen aus dem amerikanischen Raum aufgeführt werden und
die auf die Initiative von Universitätsprofessor David Sorkin zurückgeht. Im Unterschied
zur Website www.dontlink.com verzichte ich
allerdings darauf, einen Hyperlink zu den jeweiligen Seiten mit den Nutzungsbedingungen zu
setzen und gebe lediglich die entsprechende URL an, die bei Interesse an der
erwähnten Website ohne Schwierigkeiten in die Befehlszeile eines Browsers
kopiert werden kann. Ich halte zwar trotz des Verbots einen Hyperlink auf die
Nutzungsbedingungen für rechtlich zulässig, verzichte aber aus Gründen der
Netiquette darauf. Insoweit muss ich Forderungen aus einigen Internet-Foren
enttäuschen, die schon vor Monaten nach einer deutschen dontlink-Website
verlangt haben. Auch wenn ich selbst eine Erlaubnis für Hyperlinks (Surface und Deep
Links) für mit der hinter dem Internet stehenden Grundidee nicht als vereinbar
ansehe, ist es doch nicht Anliegen dieser Website, einzelne Webmaster an den
Pranger zu stellen. Diese
Untersuchung soll vielmehr einen Beitrag dazu leisten, dass eine rechtliche Bewertung
der Nutzungsbedingungen die
Gegebenheiten des Internets nicht außer Betracht lässt. Zu diesem Zweck soll
u.a. ermittelt werden, welche verschiedenen Ausgestaltungen die Verbote von
Hyperlinks bislang haben und wie weit sie schon verbreitet sind.
In der
rechtswissenschaftlichen Literatur sind die Rechtsfragen, die mit Hyperlinks verbietenden
Nutzungsbedingungen verbunden sind, noch nicht abschließend geklärt. Es ist
z.B. nach wie vor diskussionsbedürftig, ob ihnen überhaupt rechtliche Relevanz zukommt und an welcher Stelle sie
angebracht sein müssen. Wer hier z.B. ein Verbot von Hyperlinks auf jeder
einzelnen Webseite verlangt, die nicht verlinkt werden soll, dem sollte bewusst sein,
dass dieses Erfordernis bislang von
kaum einer Website eingehalten wird. Jedenfalls ist mir eine solche bislang
nicht begegnet. Verbote finden sich zumeist allein unter den Menüpunkten
"Impressum" oder "Nutzungsbedingungen".
1.
Nutzungsbedingungen,
die auch Surface und/oder Deep Links untersagen
Die Financial
Times untersagt die Einrichtung
eines Hyperlinks von anderen Webseiten auf zu ihrem Online-Angebot gehörende
Webseiten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Financial Times
Deutschland. Als unzulässig bezeichnet wird es insbesondere auch, die zu
ihrem Online-Angebot gehörenden Webseiten oder deren Inhalte mittels eines
Hyperlinks in einem Teilfenster anderer Online-Angebote einzubinden oder
darzustellen. (http://www.ftd.de/impressum)
Die
Nutzungsbedingungen der DZ Bank sehen vor, dass Links auf Unterseiten und
Unterverzeichnisse (Deep-Links, Img-Links) nur nach vorheriger
Zustimmung der DZ BANK zulässig sind. Gleiches gilt für die Einbindung von DZ
BANK Webseiten in eine Rahmenstruktur. Die DZ BANK-Homepage kann dagegen ohne
gesonderte Zustimmung verlinkt werden.
Gem. der
allgemeinen Nutzungsbedingungen der city-map
Internetmarketing AG sind Links auf Unterseiten und
Unterverzeichnisse von city-map (Deep- Links, Img-Links) nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Internetseiteninhabers zulässig.
Gleiches gilt für die Einbindung von eigenen Webseiten von city-map in eine
Rahmenstruktur (Frames). (http://addurl.city-map.de/nutzungsbedingungen.php)
Ein
Beispiel aus Österreich:
Links zu von der Medwell
Internet Services AG betriebenen Websites dürfen nur nach im vorhinein
schriftlich erteilter Zustimmung durch Medwell gesetzt werden. Eine allenfalls
erteilte Zustimmung gilt in jedem Fall nur als unter dem Vorbehalt der
jederzeitigen Widerruflichkeit erteilt. Das Setzen von Frame-Links ist in jedem
Fall untersagt. (http://medwell24.at/CDA_Master/1,3008,643_643_1459,00.html)
Und nochmals Österreich. Hoffentlich haben sie keine anderen Zahnschmerzen:
Links zu zahnklinik-wien.at dürfen nur nach im
vorhinein schriftlich erteilter Zustimmung durch zahnklinik-wien.at gesetzt
werden. Eine allenfalls erteilte Zustimmung gilt in jedem Fall nur als unter dem
Vorbehalt der jederzeitigen Widerruflichkeit erteilt. Das Setzen von Frame-Links
ist in jedem Fall untersagt. (http://www.zahnklinik-wien.at/anb.php)
Links
auf Unterseiten und Unterverzeichnisse (DeepLinks) der Raiffeisen-Volksbank
Dillingen eG bzw. die Einbindung von
Raiffeisen-Volksbank Dillingen eG Webseiten in eine Rahmenstruktur (Frames)
sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Raiffeisen-Volksbank
Dillingen eG zulässig. (http://www.rvbdillingen.de/html/wir/nutzung.html)
Deep Links und das Einbinden der
Diamantweg-Website in sogenannte Frames dritter Websites sind auf der Karmapa-in-Europa
Website nur mit der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers erlaubt. Das
Einrichten einfacher HTML-Links ist gestattet, wobei sich der Herausgeber
allerdings das Recht vorbehält, vom Einrichter jederzeit und ohne Nennung eines
Grundes die Löschung des Links binnen einer angemessenen Frist zu verlangen.
(http://www.karmapa-in-europa.de/domain/karmapa-in-europa/d_nb.html)
Bei Meutejagd.de
(http://www.meutejagd.de/disclaimer.html)
ist die Einrichtung eines Hyperlinks von anderen Webseiten auf eine der zu
ihrem Online-Angebot gehörenden Webseiten prinzipiell möglich, bedarf aber einer
schriftlichen Genehmigung (1.7.).
2.
Nutzungsbedingungen, die Frames untersagen
Nach
den Nutzungsbedingungen der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und
Jugendmedizin e.V., erfordert die Integration der Internetseiten der DGKJ in
Angebotsseiten anderer Anbieter (sogenanntes "Framing") die vorherige
ausdrückliche Zustimmung der DGKJ, sofern nach der Integration nicht eindeutig
zu erkennen ist, dass es sich um DGKJ-Inhalte handelt. Siehe
http://web.archive.org/web/20020206134216/http://www.dgkj.de/copyrite.htm.
3.
Links ausdrücklich erwünscht
Das
es auch anders geht, zeigt die Ravensburger Spieleverlag (s) GmbH:
"Links auf diese Website sind erwünscht.", ist dort zu lesen: http://www.aleaspiele.de/Pages/Conditions/
4.
"Ungewöhnliche"
Regelungen bzgl. Links
Auf
der deutschen Website von Coca Cola (http://www.coca-cola.de/index.jsp)
findet sich bei den rechtlichen Hinweisen unter Nr. 7 folgende Bestimmung:
"Die Coca-Cola GmbH überprüft keine Websites, die durch einen Link auf
die Website von der Coca-Cola GmbH verweisen und ist für die Inhalte von
Webseiten außerhalb der eigenen Website oder von Websites, die auf die eigene
Website verweisen, nicht verantwortlich. Wenn Sie mit einem Link auf die Website
von der Coca-Cola GmbH verweisen, auf Webseiten außerhalb der Website oder
andere Websites, erfolgt dies auf eigene Gefahr und ohne Erlaubnis durch die
Coca-Cola GmbH."
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