Seit Juni 2007 bietet Google Maps neben
einer Karten- und einer Satellitenperspektive von einigen Bereichen Photomaterial von
Straßenzügen an. In einem Pop-Up-Fenster wird
eine 360-Grad-Perspektive der entsprechenden
Region angezeigt und Nutzer können so mit Hilfe
des Adobe Flash Players quasi eine Straße
entlang laufen und sich einen Eindruck von der
Gegend verschaffen.
Es hat aber wohl nur Stunden gedauert, bis nach der
Einführung der neuen Funktion erste Empörungsrufe unter den
Anwohnern der betroffenen Straßenzüge laut
wurden: Google achte die Privatsphäre nicht.
Zu Berühmtheit gekommen ist die Katze Monty, die auf einem Fensterbrett sitzend, klar
zu erkennen ist und deren Besitzerin einen
Eintrag bei
Boing Boing dazu schrieb. Dieser enthält
auch ein nettes Bild, das eine robots.txt
ähnliche Formulierung auf einem Schild vor einem
Haus zeigt (disallow: bedroom...).
Google selbst sieht das alles natürlich mal
wieder gelassen und verweist darauf, dass Bilder
mit Personen auf Wunsch entfernt würden. Peter
Fleischer als oberster Datenschützer bei
Google hat sich zur möglichen Einführung der
Funktion in Deutschland geäußert und mitgeteilt,
dass über diese noch nicht entschieden
wurde. Die Hysterie könne er nicht verstehen. In den
USA hätten sich nicht einmal 10 Leute über Bilder beschwert. Also alles nur Panikmache der
Presse? Andererseits: Wer sucht schon systematisch
bei Google Maps nach Bildern von sich? Kein Wunder,
dass die Zahl der Beschwerden bei einem neuen
Feature nur spärlich sind. Noch!
Warum sollen die
Aufnahmen eigentlich bedenklich sein? Zwar müssen
Menschen, die sich in der Öffentlichkeit bewegen,
damit rechnen, gesehen zu werden. Andere Personen
erhaschen aber nur einen flüchtigen Blick, bei
Street View wird eine Momentaufnahme permanent
festgehalten. Darunter waren bereits folgende
Situationen: Personen, die gerade verhaftet werden,
sonnenbaden, einen Sexshop verlassen oder urinieren.
Immer wieder ins Feld geführt wird die gehörnte
Ehefrau, die ihren Mann in inniger Umarmung mit
seiner Freundin bei Street View findet. Bedenklich
könnte auch sein, dass Kinder evtl. in der Nähe
ihrer Wohnung fotografiert werden und Pädophile sich
mit Street View gezielt auf die Suche potentieller
Opfer machen.
Auch die Polizei könnte
Street View für Ermittlungen entdecken.
Kontrollieren wir doch einmal, ob jemand bei rot
über die Ampel gefahren ist...
Die Gefahr, dass "skurille"
Situationen ihren Weg in die Öffentlichgkeit finden,
ist nicht einmal besonders gering. Im Zweifel wird
niemand seinem Ehemann mittels Street View
nachstellen oder hoffen, eine bestimmte Person in
einer peinlichen Situation auszumachen, aber es gibt
bereits einige Seiten, die die interessantestens
Schnappschüsse erfassen, z.B.
MapMole.
Rechtslage in Kanada
Bislang gibt es noch keine Bilder kanadischer Städte
bei Street View. Aber voraussichtlich dürfte dieses
Land "als nächstes dran sein." Immerhin sitzt in
Calgary die Firma Immersive Media, die Google die
notwendige Technik liefert. Aufnahmen von Vancouver,
Calgary, Toronto, Ottawa, Montreal und Quebec sollen
schon gesammelt worden sein. Die kanadische
Datenschutzbeauftragte Jennifer Stoddart hat bereits
Bedenken gegen die Zulässigkeit des Dienstes bei
Google angemeldet und befürchtet bei einer
Veröffentlichung der Aufnahmen einen Verstoß gegen
Datenschutzgesetze.
Der Personal Information Protection and Electronic
Document Act (PIPEDA) verlangt von privaten
Unternehmen, dass sie für das Sammeln, Nutzen und
Veröffentlichen personenbezogener Informationen die
Zustimmung der Betroffenen einholen. Fotos von
Personen werden im Gesetz zwar nicht ausdrücklich
angesprochen, dürften aber erfasst sein.
Google will daher die Gesichter und die
Nummernschilder der aufgenommen Autos in Kanada nur
noch verschwommen darstellen. Ob dies den
Anforderungen des PIPEDA genügt, ist fraglich, da
Personen nicht nur über deren Gesicht eindeutig zu
identifizieren sind. Auch Körperbau, Kleidung oder
Ort der Aufnahme können einen Rückschluss zulassen.
Quebecs "Charter of Rights and Freedoms" fordert
zudem von Photographen, dass sie die Zustimmung der
Personen einholen, die sie aufnehmen wollen. Auch
hier wird es bzgl. einer Rechtsverletzung darauf
ankommen, wie gut eine Person identifizierbar ist.
Rechtslage in
Deutschland
Wenn sich jemand wegen
eines Bildes von ihm an Google wendet, wird dieses
aus Street View entfernt. Doch dürfte dies kaum
geeignet sein, den rechtlichen Vorgaben in
Deutschland (Stichwort: Recht am eigenen Bild) zu
genügen. Vielmehr wird eine ausdrückliche vorherige
Zustimmung erforderlich sein.
Ohne die nach § 22 KUG
erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur
Schau gestellt werden, Bilder, auf denen die
Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder
sonstigen Örtlichkeit erscheinen (§ 23 I Nr. 2 KUG).
Auf den ersten Blick könnte Google hier eine
Ausnahmeregelung gefunden haben, schließlich stellt
die Landschaft oder die abgebildete Örtlichkeit das
eigentliche Motiv bei Street View dar. Die Gegend,
nicht die zufällig durch sie laufenden Personen
sollen erfasst werden. Es darf jedoch eine Person
nicht aus der Anonymität der Abbildung herausgehoben
und zum Blickfang des Bildes gemacht werden. Mag es
Google auch auf eine Sicht der Straße ankommen, die
Blicke werden immer von der Straße zur
sonnenbadenden Anwohnerin im Garten oder am Strand
oder ähnlichen Motiven wandern.
Zudem ist in diesem
Zusammenhang noch zu bedenken, dass Street View auch
über eine Zoomfunktion verfügt. Ein Betrachter kann
einen Ausschnitt so weit heranholen, dass eine
einzelne Person und nicht mehr ein Straßenzug im
Mittelpunkt des Bildes steht. Von einer Person als
Beiwerk kann dann nicht mehr gesprochen werden.
In Deutschland dürfte
daher eine Veröffentlichung wie in den USA nicht
möglich sein. Mit einer verschwommenen
Personendarstellung könnte sich der Dienst aber evtl.
einführen lassen.