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Eine kurze Geschichte des Linking

  1. Rechtsfragen hinsichtlich Links in verschiedenen Rechtgebieten – Ein Überblick

a) Linking und Patentrecht

Bei Durchsicht ihrer Patente wurde die British Telecom 1997 auf das US-Patent mit der Nummer 4,873,662 aufmerksam.[1] Hinter dessen eher schwammiger Formulierung soll sich ihrer Meinung nach eine Beschreibung der Technik der Hyperlinks verbergen. Das Patent war 1976 von der damals noch obersten Postbehörde von Großbritannien beantragt und 1989 gewährt worden. Es läuft im Oktober 2006 aus.

Um das US-Patent wirtschaftlich verwerten zu können, wurden von 17 Internet Service Providern in den USA für die Nutzung der Hyperlink-Technik Lizenzgebühren verlangt. Da diese die Forderung zurückwiesen, leitete die British Telecom im Dezember 2000 vor dem Bezirksgericht New York Süd einen Musterprozess gegen den größten Internet-Provider, Prodigy, wegen Verletzung des Patents ein. In diesem Verfahren wird geklärt werden müssen, ob das Patent nach der Bestimmung der sog. prior art unwirksam wird, weil nachweisbar ist, dass die patentierte Technik bereits vor Einreichung der Patentschrift eingesetzt wurde. In diesem Zusammenhang wird auf einen Film aus dem Jahre 1968 verwiesen, der zeigt, wie bei einer Demonstration des Stanford Research Institute in Menlo Park (Kalifornien) auf einen Hyperlink geklickt wird.[2] Bis abschließend geklärt ist, ob der British Telecom wirklich ein Patent auf Hyperlinks zusteht, wird wohl noch einige Zeit vergehen. Auch wenn ähnlich lautende Patente der British Telecom in Europa abgelaufen sind, lässt sich doch nicht ausschließen, dass die Entscheidung weltweit Bedeutung erlangen könnte. Ob Surfer außerhalb der USA das US-Patent durch die Benutzung von Links auf Webseiten verletzen, die auf Servern in den USA zum Abruf bereit gehalten werden, wird das internationale Privatrecht zu beantworten haben.

Erste Anhörungen in diesem Verfahren haben im Februar 2002 begonnen.[3] Von den meisten Beobachtern werden die Erfolgsaussichten der Klage als eher gering eingeschätzt. Bestätigt konnten sie sich durch einen ersten Beschluss des Gerichts vom 13.03.2002 fühlen, in dem das Gericht sich ausführlich mit dem Wortlaut des Patents auseinandergesetzt hat.[4] Es sah in dem Patent ein System für einen einzelnen zentralen Computer beschrieben, auf den von anderen Computern zugegriffen werden kann. Folgerichtig wurde im August 2002 ein dezentrales System wie das Internet nicht als erfasst angesehen und die Klage in erster Instanz abgewiesen.[5]

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[1]      Weitere Informationen hierzu Lambert, Does British Telecom Own Hyperlinks?, <http://www.infotoday.com/newsbreaks/nb000703-2.htm>; Mieszkowski, Stop the Web! We own those links!, <http://www.salon.com/tech/log/2000/06/21/hyperlink/index.html>.  Das Patent kann auch online eingesehen werden unter <http://164.195.100.11/netacgi/nphParser?Sect1=PTO1&Sect2=HITOFF&d=PALL&p=1&u=/netahtml/srchnum.htm&r

=1&f=G&l=50&s1='4873662'.WKU.&OS=PN/4873662&RS=PN/4873662>.   

[2]      Der Film ist im Internet zugänglich, vgl. <http://sloan.stanford.edu/MouseSite/1968Demo.html>. 

[3]      Vgl. Delio, Why this Link Patent Case is Weak, <http://www.wired.com/news/business/0,1367,50361,00.html>. 

[4]      Vgl. British Telecommunications Inc. v. Prodigy Communications Corp., 189 F.Supp.2d 101 (S.D.N.Y., Mar. 13, 2002).

[5]      Vgl. British Telecommunications Inc. v. Prodigy Communications Corp., 22 US Dist. LEXIS 15521 (August 22, 2002, S.D.N.Y).  Die Entscheidung findet sich auch unter <http://www.nysd.uscourts.gov/courtweb/pdf/D02NYSC/02-07733.PDF>.


Inhalt

Verstehen, warum Links schon so oft zu Rechtsstreitigkeiten geführt haben, ist Ziel dieser Rubrik. Rechtliche Erörterungen finden sich hier weitgehend nicht. Siehe dazu aber folgende Verweise am Rand!

Das erste Urteil zwischen British Telecommunications Inc. und Prodigy Communications Corp. finden sie bei Links & Law auch im Volltext

Auch das zweite Urteil im Patentrechtsstreit finden Sie bei Links & Law online!

 

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