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Eine
kurze Geschichte des Linking
3. Linking
und Wettbewerbsrecht/Urheberrecht - Klagen gegen Meta-Sites – Abwertung des
eigenen Angebots, Umgehung von Startseiten
a)
Shetland Times
Thank
you so much for your fax message, which has given me no end of fun. It’s good
to see that you have not lost your legendary sense of humor after all these years… The principle of Internet is free access… We
don’t need your written permission to put up links to your site, or to any
other. You ought to be jolly pleased, because we are bringing you hundreds of
readers a day whom you wouldn’t otherwise have.
Die
Shetland Times, für lange Zeit die einzige Zeitung für die 23.000 Einwohner
der nördlich von Schottland gelegenen Insel, unterhält eine Internetseite.
Dieser machte ab 1996 Jonathan Wills, ein ehemaliger Mitarbeiter der Times, der
nach einem Streit entlassen worden war, Konkurrenz. Er nannte seine digitale
Zeitung „The Shetland News“. Auf deren Webseiten fanden sich auch die
Schlagzeilen der Shetland Times wortwörtlich wieder, verbunden mit Deep Links
auf die entsprechenden Artikel.
Die
Shetland Times erwirkte eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung.
Prima facie sei eine Verletzung des Urheberrechts nicht auszuschließen. Begründet
wurde dieses Ergebnis von Lord Hamilton mit einer analogen Anwendung der im
Copyright, Designs and Patents Act 1988 (CDPA) vorgesehenen Regelungen über das
Kabelfernsehen. Die Internet-Kommunikation schließe das Senden von
Informationen ein, das dem Urheber vorbehalten sei. Auch an den Nachrichtenüberschriften
könne im Einzelfall ein Urheberrecht bestehen. Dann läge in der Übernahme
eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts des Urhebers.
Bevor
der schottische Supreme Civil Court über den Fall entscheiden konnte, einigten
sich die Parteien.
Die Webseite der Shetland News durfte weiterhin Deep Links zu Schlagzeilen der
Shetland Times enthalten, musste diese aber ausdrücklich als „A Shetland
Times Story“ benennen. Des weiteren musste das Logo der Times, verbunden mit
einem Link auf deren Homepage, dargestellt werden.
Links
may appear to be helpful little bits of code that whisk site visitors across the
Web, but in reality they are vampires that sneak in uninvited and suck the life
out of other websites.[7]
Eine
ähnliche Fallgestaltung wie in Schottland lag in den Niederlanden dem Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch führende Zeitungsverlage gegen
die Website Kranten.com zugrunde. Auf dieser befanden sich Titel von
Schlagzeilen verbunden mit Deep Links auf den Text der entsprechenden
Zeitungsartikel.
Ein Gericht in Rotterdam konnte darin kein rechtswidriges Verhalten sehen. Ein
Schaden durch das Umgehen von Startseiten und der dort befindlichen Werbung sei
dem Antragsgegner nicht zuzurechnen. PCM könne sehr leicht Werbung auf den
Unterseiten mit den einzelnen Artikeln platzieren. Zudem würden die Links mehr
Besucher auf die Webseiten bringen. In der Liste mit den Schlagzeilen könne
zwar eine Datenbank gesehen werden, aber es fehle an einer wesentlichen
Investition. Finanzielle Mittel würden auf die Erstellung der Artikel verwandt,
nicht auf die Erfindung der Überschriften.
Einige
Zeit später waren es wieder die Niederlande, die ins Blickfeld der Öffentlichkeit
gerieten, als ein Streit um Deep Links bis hin zum Dutch Supreme Court geführt
wurde. Erneut ging es um eine Meta-Site, allerdings um eine von anderer Machart
als die beiden bisher beschriebenen. Der niederländische Zeitungsverlag „De Telegraaf“ betreibt unter der Domain elcheapo.nl eine
Website, die ihren Besuchern die Suche nach günstigen Angeboten im Internet
erlaubt, so auch hinsichtlich von Wohnungen. Um Suchergebnisse verbunden mit
Deep Links zu einzelnen Angeboten darzustellen, wird u.a. die Datenbank der
Dutch Real Estate Agents Association (NVM) durchsucht. Diese klagte gegen dieses
Verhalten und bekam erstinstanzlich von einem Gericht in Den Haag Recht,
verlor aber in der Berufungsinstanz mit der Begründung, es läge keine schutzfähige
Datenbank vor, da sie zunächst alleine für Offline-Zwecke erstellt worden war
und deshalb für die Online-Datenbank keine wesentlichen Investitionen mehr getätigt
werden mussten.
Diese Entscheidung wurde wiederum vom Dutch Supreme Court aufgehoben,
der die sog. Spin-Off-Theorie des Berufungsgerichts verwarf und aufgrund der
Deep Links eine Verletzung der Verwertungsrechte des Datenbankbetreibers bejahte
und dabei maßgeblich auf die entgangenen Werbeeinnahmen abstellte.
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