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Eine kurze Geschichte des Linking

3. Linking und Wettbewerbsrecht/Urheberrecht - Klagen gegen Meta-Sites – Abwertung des eigenen Angebots, Umgehung von Startseiten 

a) Shetland Times[3]

Thank you so much for your fax message, which has given me no end of fun. It’s good to see that you have not lost your legendary sense of humor after all these years… The principle of Internet is free access… We don’t need your written permission to put up links to your site, or to any other. You ought to be jolly pleased, because we are bringing you hundreds of readers a day whom you wouldn’t otherwise have.[4]

Die Shetland Times, für lange Zeit die einzige Zeitung für die 23.000 Einwohner der nördlich von Schottland gelegenen Insel, unterhält eine Internetseite. Dieser machte ab 1996 Jonathan Wills, ein ehemaliger Mitarbeiter der Times, der nach einem Streit entlassen worden war, Konkurrenz. Er nannte seine digitale Zeitung „The Shetland News“. Auf deren Webseiten fanden sich auch die Schlagzeilen der Shetland Times wortwörtlich wieder, verbunden mit Deep Links auf die entsprechenden Artikel.

Die Shetland Times erwirkte eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung.[5] Prima facie sei eine Verletzung des Urheberrechts nicht auszuschließen. Begründet wurde dieses Ergebnis von Lord Hamilton mit einer analogen Anwendung der im Copyright, Designs and Patents Act 1988 (CDPA) vorgesehenen Regelungen über das Kabelfernsehen. Die Internet-Kommunikation schließe das Senden von Informationen ein, das dem Urheber vorbehalten sei. Auch an den Nachrichtenüberschriften könne im Einzelfall ein Urheberrecht bestehen. Dann läge in der Übernahme eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts des Urhebers.

Bevor der schottische Supreme Civil Court über den Fall entscheiden konnte, einigten sich die Parteien.[6] Die Webseite der Shetland News durfte weiterhin Deep Links zu Schlagzeilen der Shetland Times enthalten, musste diese aber ausdrücklich als „A Shetland Times Story“ benennen. Des weiteren musste das Logo der Times, verbunden mit einem Link auf deren Homepage, dargestellt werden.

 

b) PCM v. Kranten und NVM v. De Telegraaf

Links may appear to be helpful little bits of code that whisk site visitors across the Web, but in reality they are vampires that sneak in uninvited and suck the life out of other websites.[7]

Eine ähnliche Fallgestaltung wie in Schottland lag in den Niederlanden dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch führende Zeitungsverlage gegen die Website Kranten.com zugrunde. Auf dieser befanden sich Titel von Schlagzeilen verbunden mit Deep Links auf den Text der entsprechenden Zeitungsartikel.[8] Ein Gericht in Rotterdam konnte darin kein rechtswidriges Verhalten sehen. Ein Schaden durch das Umgehen von Startseiten und der dort befindlichen Werbung sei dem Antragsgegner nicht zuzurechnen. PCM könne sehr leicht Werbung auf den Unterseiten mit den einzelnen Artikeln platzieren. Zudem würden die Links mehr Besucher auf die Webseiten bringen. In der Liste mit den Schlagzeilen könne zwar eine Datenbank gesehen werden, aber es fehle an einer wesentlichen Investition. Finanzielle Mittel würden auf die Erstellung der Artikel verwandt, nicht auf die Erfindung der Überschriften.[9]

Einige Zeit später waren es wieder die Niederlande, die ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerieten, als ein Streit um Deep Links bis hin zum Dutch Supreme Court geführt wurde. Erneut ging es um eine Meta-Site, allerdings um eine von anderer Machart als die beiden bisher beschriebenen. Der niederländische Zeitungsverlag „De Telegraaf“ betreibt unter der Domain elcheapo.nl eine Website, die ihren Besuchern die Suche nach günstigen Angeboten im Internet erlaubt, so auch hinsichtlich von Wohnungen. Um Suchergebnisse verbunden mit Deep Links zu einzelnen Angeboten darzustellen, wird u.a. die Datenbank der Dutch Real Estate Agents Association (NVM) durchsucht. Diese klagte gegen dieses Verhalten und bekam erstinstanzlich von einem Gericht in Den Haag Recht,[10] verlor aber in der Berufungsinstanz mit der Begründung, es läge keine schutzfähige Datenbank vor, da sie zunächst alleine für Offline-Zwecke erstellt worden war und deshalb für die Online-Datenbank keine wesentlichen Investitionen mehr getätigt werden mussten.[11] Diese Entscheidung wurde wiederum vom Dutch Supreme Court aufgehoben,[12] der die sog. Spin-Off-Theorie des Berufungsgerichts verwarf und aufgrund der Deep Links eine Verletzung der Verwertungsrechte des Datenbankbetreibers bejahte und dabei maßgeblich auf die entgangenen Werbeeinnahmen abstellte.[13]

 

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[3]      Vgl. Macavinta, Scottish link suit settled, <http://news.cnet.com/news/0-1005-200-323939.html?tag=bplst>; Kochinke/Tröndle, CR 1999, 190, 195.

[4]      Dr. Wills schriftliche Reaktion auf die Aufforderung, Links zu entfernen, zitiert nach Sableman, Link Law: The Emerging Law of Internet Hyperlinks, <http://web.archive.org/web/20020213080254/http://ldrc.com/Cyberspace/cyber2.html>. 

[5]      Shetland Times, Ltd. v. Dr. Jonathan Wills and Zetnews, Ltd. (Sess. Cas. Oct. 24, 1996). Eine deutsche Übersetzung der einstweiligen Verfügung findet sich in GRUR Int. 1998, 723 f. Zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Entscheidung siehe Connoly, Fair Dealing in Webbed Links of Shetland Yarns, <http://elj.warwick.ac.uk/jilt/copright/98_2conn/default.htm>.   

[7]      Delio, Deep Link Foes Get Another Win, <http://www.wired.com/news/print/0,1294,53697,00.html>, anlässlich der Berichterstattung im Falle Newsbooster.

[8]      Eine englische Übersetzung der Entscheidung des Bezirksgerichts Rotterdam findet sich unter <http://www.ivir.nl/rechtspraak/kranten.com-english.html>. 

[9]      Zu einem Streit aus Neuseeland um Deep Links auf die neuesten Sportnachrichten Simpson, Aardvark Edition 37, Pot Calls The Kettle Back, <http://www.aardvark.co.nz/av1202.htm>. 

        Vgl. auch LG Köln CR 2000, 400 f. Das Gericht hatte darüber zu befinden, ob einer Sammlung von Links selber Urheberrechtsschutz zukommen kann, so dass bei der Übernahme einer Liste durch einen anderen Websitebetreiber eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Aufgrund aufwendiger Recherche bei der Erstellung einer Linkliste mit insgesamt 251 Links bejahte das Gericht einen Schutz als Datenbank i.S.d. § 87 a I 1 UrhG und gab der Unterlassungsklage statt. Ferner AG Rostock MMR 2001, 631 f.

[13]    Eine vergleichbare Fallgestaltung beschäftigte im Juni 2002 ein Gericht in Kopenhagen. Die Danish Newspaper Publishers’ Association  hatte eine einstweilige Verfügung gegen Newsbooster.com erwirkt, eine Suchmaschine für News-Artikel. Die Betreiber entfernten daraufhin Links zu 28 dänischen Tageszeitungen, was allerdings nur 0,44 % des Angebots ausmachte. Zu diesem Verfahren Delio, Deep Linking Returns to the Surface, <http://www.wired.com/news/politics/0,1283,51887,00.html>. Siehe ferner die Informationen zu dem Verfahren, zum Teil auch Schriftsätze in englischer Sprache, ehemals unter <http://www.newsbooster.com>. Dort findet sich auch eine teilweise englische Übersetzung der Entscheidung.

        Mit einem Meta-Nachrichtendienst musste sich im Jahre 2001 auch das LG München I ZUM 2001, 1008 ff. – MainTicker, auseinandersetzen. Dieser las die Meldungen des klagenden Verlages, die dieser mit eigenen Redakteuren recherchiert oder von Nachrichtenangeboten übernommen hat, im fünfminütigen Abstand aus und übernahm die Kurzfassungen der Meldungen mitsamt den entsprechenden Links zu der jeweiligen Volltextseite in seinen Nachrichtenindex. Innerhalb von vier Monaten geschah dies mit mehr als 8.000 Datensätzen. Das Gericht sah in dem Verhalten des Beklagten eine „systematisch-schmarotzende Verwertung fremder Datenbestände zur Verfolgung eigener wirtschaftlicher Belange“ und gab der Klage statt.

        Eine zwischen den Parteien ergangene einstweilige Verfügung gegen die Übernahme der Kurzfassungen mit dem Link war zuvor auf Widerspruch hin vom LG Berlin aufgehoben worden, da dieses sowohl urheber- als auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche als nicht gegeben angesehen hat.

        Siehe zu weiteren vergleichbaren Fällen mit Meta-Nachrichtendiensten in Deutschland auch die folgenden Urteile, auf die im Rahmen der rechtlichen Beurteilung von Links noch näher eingegangen werden wird: OLG Köln MMR 2001, 387 ff. - Paperboy; LG München I K&R 2002, 258 ff.

 


Geschichte des Linking

Um die Zulässigkeit von Deep Links wurde teils erbittert gestritten. Lesen Sie alles über diese Konflikte und andere Streitigkeiten rund um Linking.

Das Urteil im Fall der Shetland Times können Sie hier auch im Volltext lesen!

Mit den Streitigkeiten um Deep Links und Suchmaschinen beschäftigt sich auch eine Rubrik von linksandlaw.com

 

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