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Eine
kurze Geschichte des Linking
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Für
jeden, der sich selbst schon mit der Erstellung einer Website beschäftigt hat,
ist das Setzen eines Links eine Selbstverständlichkeit. Die Vorstellung, ein
Link könne rechtswidrig sein und von Gerichten verboten werden, wurde in den frühen
Jahren des World Wide Web als absurd abgetan. Erste Verfahren, die wegen Links
eingeleitet wurden, waren deshalb, vor allem in den USA, regelrecht von Hysterie
begleitet. Die Befürchtung, dass der Tag, an dem man beginne, Links zu
verbieten, auch der Tag sei, an dem im Internet die Lichter ausgehen würden,
hat sich mittlerweile als übertrieben herausgestellt.
Von den zig Millionen oder gar Milliarden Links hat nur ein winziger Bruchteil
zu Gerichtsverfahren geführt. Aus vielen Staaten liegen Urteile vor, die Links
verboten haben. Das Internet nachhaltig verändert haben sie indes alle nicht.
Die erste Aufregung hat sich gelegt und die sachliche Diskussion über das
„Recht des Linking“ ist in vollem Gange. Das Internet wurde entwickelt,
„um den Atomwaffen zu trotzen. Rechtsanwälten, gleich welcher Zahl und Güte,
wird es ebenso widerstehen.“
Vielen
Internetnutzern ist nicht bekannt, in wie vielen Rechtsgebieten
Diskussionsbedarf durch Links ausgelöst wurde. Deshalb soll dieser Abschnitt
mit einem ersten Überblick über die durch Links ausgelösten Rechtsfragen
beginnen, ohne dass dabei der Anspruch der Vollständigkeit erhoben wird.
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