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Eine kurze Geschichte des Linking[1]

To ask permission to link to a page borders on the inane. Next we will have the position that you cannot recommend a book in the local library without the author’s permission.[2]

 

Für jeden, der sich selbst schon mit der Erstellung einer Website beschäftigt hat, ist das Setzen eines Links eine Selbstverständlichkeit. Die Vorstellung, ein Link könne rechtswidrig sein und von Gerichten verboten werden, wurde in den frühen Jahren des World Wide Web als absurd abgetan. Erste Verfahren, die wegen Links eingeleitet wurden, waren deshalb, vor allem in den USA, regelrecht von Hysterie begleitet. Die Befürchtung, dass der Tag, an dem man beginne, Links zu verbieten, auch der Tag sei, an dem im Internet die Lichter ausgehen würden, hat sich mittlerweile als übertrieben herausgestellt.[3] Von den zig Millionen oder gar Milliarden Links hat nur ein winziger Bruchteil zu Gerichtsverfahren geführt. Aus vielen Staaten liegen Urteile vor, die Links verboten haben. Das Internet nachhaltig verändert haben sie indes alle nicht. Die erste Aufregung hat sich gelegt und die sachliche Diskussion über das „Recht des Linking“ ist in vollem Gange. Das Internet wurde entwickelt, „um den Atomwaffen zu trotzen. Rechtsanwälten, gleich welcher Zahl und Güte, wird es ebenso widerstehen.“[4]

Vielen Internetnutzern ist nicht bekannt, in wie vielen Rechtsgebieten Diskussionsbedarf durch Links ausgelöst wurde. Deshalb soll dieser Abschnitt mit einem ersten Überblick über die durch Links ausgelösten Rechtsfragen beginnen, ohne dass dabei der Anspruch der Vollständigkeit erhoben wird.

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[1]      Einen Überblick über die Linking-Verfahren in zahlreichen Ländern vermitteln auch Garrote, E.I.P.R. 2002, 184 ff.; Strowel/Ide, Revue Internationale du Droit d’Auteur 186 (Oktober 2000), S. 2 ff.

[2] Nachricht in einem Bulletin Board von Owen Cook, unter <http://web.archive.org/web/19980201030150/http://www.dgl.com/msg/messages/7.html>, zitiert nach Sableman, Link Law: The Emerging Law of Internet Hyperlinks, <http://web.archive.org/web/20020213080254/http://ldrc.com/Cyberspace/cyber2.html> .   

[3]      So etwa eine Anspielung von Rothman in der Überschrift seines Artikels zum HB 1630: „The Internet Police Law: The Day the Sites Went Out in Georgia?“, ehemals unter <http://www.clark.net/pub/rothman/ga.htm>. 

[4]      Vgl. Illinger, Im Netz spielt die Musik, Süddeutsche Zeitung vom 17.3.2001.

[5]      So etwa Schack, JZ 1998, 753, 758; Tucker, Information Superhighway Robbery: The Turtious Misuse of Links, Frames, Metatags, and Domain Names, <http://vjolt.student.virginia.edu/graphics/vol4/v4i2a8-tucker.html>, Nr. 28; für nichtkommerzielle Links auch Gatewood, Click Here: Web Links, Trademarks and the First Amendment, <http://law.richmond.edu/jolt/v5i3/gatewood.html>.


Inhalt

Verstehen, warum Links schon so oft zu Rechtsstreitigkeiten geführt haben, ist Ziel dieser Rubrik. Rechtliche Erörterungen finden sich hier weitgehend nicht. 

 

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