Die größte Rechtsunsicherheit herrscht
derzeit noch darüber, welche Pflichten einen Forenbetreiber
treffen, nachdem er auf einen Pflichtenverstoß aufmerksam
gemacht wurde. Muss er jetzt weitere gleichartige Verstöße
verhindern, indem er eine Kontrolle neuer Beiträge vornimmt
bzw. Filter zum Einsatz bringt?
Bei
Persönlichkeitsrechtsverletzungen wird eine solche Pflicht
nur beschränkt auf die konkrete Rubrik / den Thread
des Erstverstoßes bezogen bestehen. Filter, die gleichartige
Rechtsverletzungen verhindern, dürfte es nicht geben. Wird
eine Person oder eine Firma also einmal durch einen Beitrag
beleidigt, muss der Forenbetreiber nicht mittels des
Einsatzes eines Filters zu verhindern trachten, dass diese
Person / Firma im gesamten Forum erneut beleidigt wird. Erst nach
einem Hinweis auf eine weitere Rechtsverletzung ist auch
diese unverzüglich zu löschen.
Bei der Verletzung gewerblicher
Schutzrechte ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Kontrolle
auf gleichartige Rechtsverletzungen durch den Einsatz eines
Filtersystems zumutbar ist. Zumindest "große
Forenbetreibern mit wirtschaftlichem Interesse" werden zu
einer reaktiven Kontrolle verpflichtet sein. Ob sich ein
"einfacher Hobby-Forenbetreiber" darauf berufen kann, der
Einsatz von Filtern sei ihm nicht mehr zumutbar (z.B. unter
Kostengesichtspunkten), erscheint eher fraglich und wurde
von der Rechtsprechung noch nicht geklärt.