Sachverhalt:
J.G. wird darauf hingewiesen, dass "in einem Beitrag des Forums" das markenrechtlich geschützte Logo des "Waschbärbauch-Fitness-Studios" verwendet wird. Muss sie den Beitrag entfernen?
Lösung:
Bisher sind wir nicht näher auf den Punkt eingegangen, was "Kenntnis" eigentlich bedeutet. Die bisherigen Fälle waren so gestaltet, dass offensichtlich beleidigende Äußerungen zu beurteilen waren. Was aber muss ein Forenbetreiber erfahren, damit die Beseitigungspflicht ausgelöst wird?
Es genügt nicht, nur pauschal darauf zu verweisen, irgendwo im Forum befinde sich ein rechtswidriger Inhalt. Es bedarf hier schon eines genaueren Hinweises auf den Ort des Pflichtverstoßes. Dementsprechend vermag der Hinweis des Waschbärbauch-Fitness-Studios auf "einen Beitrag des Forums" nicht genügen. Der Forenbetreiber muss nicht die Nadel im Heuhaufen suchen. Der Verletzte muss hier konkret sagen, mit welchem Beitrag seine Rechte verletzt werden.
Fazit:
Die Pflicht zur Beseitigung eines Beitrags setzt voraus, dass der Forenbetreiber konkrete Kenntnis von diesem erlangt. Der pauschale Hinweis auf eine Rechtsverletzung irgendwo im Forum genügt nicht.
