Sachverhalt:
J.G. überlegt weiter, ob sie vor Freischaltung eines Beitrags vorsehen sollte oder gar muss, dass ein Nutzer z.B. mittels des Anklickens eines Kästchens, bestätigt, dass der Text keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Urheberrechte.
Lösung:
Das KG Berlin hat es als nicht unverhältnismäßig angesehen, das Einstellen von Portraitaufnahmen auf einer Plattform nur unter der Voraussetzung zuzulassen, dass von dem Einstellenden versichert wird, dass ein Einvernehmen der abgelichteten Person vorliegt. Zwar wären dann auch keine Rechtsverletzungen auszuschließen, aber zumindest könnten Verstöße gegen § 22 ff. KUG verhindert werden, die auf einer Unkenntnis der Rechtslage beruhen (KG Berlin, Beschluss vom 10.7.2009, Az. 9 W 119/08). Auf Kommentare bei Blogs oder Forenbeiträge lässt sich diese Überlegung m.E. nicht allgemein übertragen. Es kann von einem Forenbetreiber nicht erwartet werden, dass er seine Nutzer über alle Feinheiten des Urheberrechts und die Grenzen des Zitatrechts (gerne werden mitunter fremde Beiträge, die kommentiert werden in das eigene Posting mit hinein kopiert) hinweist. Ein einfacher Hinweis, dass der Beitrag keine fremden Urheberrechte verletzen darf, wird hier i.d.R. wenig nutzen. Erlaubt ein Forum aber auch den Upload von Bildern, Dokumenten o.ä., kann es durchaus Sinn machen, den Einstellenden danach zu fragen, ob er über die entsprechenden Urheberrechte verfügt. Einzelne Gerichte könnten dies als „lobenswerten Ansatz“ des Betreibers zur Vermeidung von Rechtsverletzungen ansehen und als Zeichen dafür, dass die Plattform nicht auf Rechtsverletzungen abzielt. Von einer entsprechenden Pflicht des Betreibers würde ich zum jetzigen Zeitpunkt der Diskussion in der Rechtsprechung jedoch nicht ausgehen.
Vorgesehen werden könnte beim Upload etwa das Ankreuzen eines von dreier Auswahlfelder, auf die Frage hin, ob der Einstellende über die Urheberrechte verfügt:
Ja à dann Freischaltung
Nein à keine Freischaltung
Weiß nicht à Weiterleitung auf einer Erklärungsseite mit Ausführungen z.B. dazu, wer Urheber eines Werkes ist und dass nicht alles im Internet frei kopiert werden darf.
