Sachverhalt:
W.R. startet ein Forum zum Thema "Missstände bei großen
deutschen Unternehmen". Um die Diskussion anzuschieben,
zieht er gleich richtig über den Vorstandsvorsitzenden des
Unternehmens Siemensius AG her und um diesen bei seinen
Lesern zu diskreditieren, schmückt er seinen Beitrag mit
einem Hinweis auf dessen Vorbestrafung wegen Untreue und
Betrugs aus. Es gab zwar tatsächlich einmal ein
entsprechendes Verfahren, in dem wurde der
Vorstandsvorsitzende aber frei gesprochen, ein Fakt den W.R.
nicht erwähnt. Welche Ansprüche könnten gegen W.R. bestehen?
Lösung:
W.R. verbreitet eine falsche Tatsachenbehauptung. Der
Beitrag stammt alleine von ihm und er muss die
zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen tragen,
ist also Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen (§ 1004
BGB i.V.m. § 823 I BGB, § 823 II BGB i.V.m. §§ 185, 186
StGB) ausgesetzt und hat sich zudem strafbar gemacht.
Irgendwelche internetspezifischen Fragestellungen wirft
dieser Sachverhalt nicht auf. W.R. bedient sich zur
Verbreitung seiner falschen Aussagen einfach nur des Mediums
Internet und muss hierfür einstehen. § 7 I des
Telemediengesetzes (TMG) unterstreicht diese
Selbstverständlichkeit mit der Formulierung, dass
Diensteanbieter für eigene Informationen, die sie zur
Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen
verantwortlich sind.
Fazit:
Wer als Forenbetreiber eigene Beiträge mit rechtswidrigem
Inhalt schreibt, haftet für diese.